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Ich bin Schüler:in, Berufsschüler:in oder Lehrling und habe meine (SUPER) s’COOL-CARD schon vor über zwei Wochen beantragt. Die Karte habe ich noch immer nicht. Werde ich nun bei Fahrkartenkontrollen bestraft bzw. muss ich eine Fahrkarte kaufen?

Schüler:innen: Bis 28 Tage nach Schulbeginn gilt im Salzburger Verkehrsverbund die Toleranzfrist. Während dieser Zeit wird bei Kontrollen von Schüler:innen niemand bestraft. Den Einzahlungsnachweis über den Selbstbehalt müssen Sie während der Toleranzfrist immer mitführen.
Berufsschüler:innen: Mit dem Schreiben Ihrer Berufsschule, auf dem Ihr Schulbesuchszeitraum angegeben ist, können Sie zwei Wochen problemlos ab Schulbeginn fahren. Danach müssen Sie eine (SUPER) s’COOL-CARD haben. Bitte kümmern Sie sich mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn um die Beantragung. Den Einzahlungsnachweis über den Selbstbehalt müssen Sie immer mitführen. Für Berufsschüler:innen die Blockunterricht haben, gilt eine Toleranzfrist von zwei Wochen. Die Schulbesuchsbestätigung oder der Einzahlungsbeleg sind bis zum Erhalt der Karte mitzuführen.
Lehrling: Bei Lehrlingen gibt es keine Toleranzfrist. Bitte bestellen Sie mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn Ihre (SUPER) s’COOL-CARD. Nur dann können wir Ihnen Ihre (SUPER) s’COOL-CARD rechtzeitig zusenden. In der Zeit, in der Sie die Karte noch nicht haben, müssen Sie sich selbst eine Fahrkarte kaufen, wobei eine nachträgliche Rückerstattung nicht möglich ist!