FAHRGASTRECHTE
Ihre Rechte als unser Fahrgast
Unseren Verbundpartnern ist es ein großes Anliegen, Sie immer pünktlich an Ihr Ziel zu bringen. Sollte es einmal nicht klappen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Alle Partnerunternehmen im Salzburg Verkehr als auch die Salzburger Verkehrsverbund GmbH sind bei Problemfällen gerne bereit eine gemeinsame Lösung mit Ihnen zu erarbeiten.
Fahrgastrechte im Schienenverkehr
Ihre Ansprüche gründen auf den einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung (CIV), der EG-Verordnung 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie den ÖPT (Österreichischen Eisenbahnen – Personen- und Reisegepäcktarif). Zusätzlich gilt das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (BGBl) 25/ 2010. Die Broschüre Fahrgastrechte (Stand 2017/2018) der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) erhalten Sie über den offiziellen Internetauftritt und liefert weitere wertvolle Informationen.
Zuständigkeiten
Bei myRegio Jahreskarten ist Ihr Vertragspartner die Salzburger Verkehrsverbund GmbH und somit verantwortlicher Ansprechpartner.
Bei Problemen mit Einzelfahrten, Tageskarten, Wochenkarten und Monatskarten wenden Sie sich bitte direkt an das Verkehrsunternehmen, mit dem Ihnen nachweisebare Unannehmlichkeiten entstanden sind.
Anmeldung bei myREGIO Jahreskarten
Bei Bestellung:
Eine Anmeldung erfolgt bei myRegio Jahreskarten direkt auf dem Bestellformular selbst, im unterem Drittel, oberhalb des Felds “Ort, Datum”, nachfolgend dem Feld “Unterschrift”. Ihre Anmeldung ist mit einem entsprechenden Kreuz zu kennzeichnen. Damit erlauben Sie der Salzburger Verkehrsverbund GmbH Ihre persönlichen Daten sowie die mit der myRegio Jahreskarte verbundenen Daten an das betroffene Verbundunternehmen weiterzuleiten.
Mittels Verlängerungsschreiben:
Wird Ihnen von der Salzburger Verkehrsverbund GmbH ein Verlängerungsschreiben zugesendet, so muss auch hier im unteren Drittel des Bestellformulars, ein Kreuz zur erneuten Anmeldung zu den Fahrgastrechten durchgeführt werden.
Nachträgliche Anmeldung:
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie sich zu den Fahrgastrechten angemeldet haben, kontaktieren Sie uns bitte. Eine nachträgliche Anmeldung ist möglich. Das genaue Prozedere und das dazugehörige Formular erhalten Sie von uns im Bedarfsfall.
Um Informationen zu den Fahrgastrechten einzelner Schienen-Verbundpartner zu erhalten, klicken Sie bitte auf das jeweilige Logo.