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FAHRGASTRECHTE

Ihre Rechte als unser Fahrgast

Unseren Verbundpartner:innen ist es ein großes Anliegen, Sie immer pünktlich an Ihr Ziel zu bringen. Sollte es einmal nicht klappen, haben Sie im Schienenverkehr möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn mehr als die Hälfte ihrer Fahrten mit ein und dem selben Bahnunternehmen erfolgen. Im Kraftfahrlinienverkehr (Bus) gibt es bei Linien unter 250 km Gesamtlänge keine Entschädigung – dies ist für alle Buslinien im SVV zutreffend.

Alle Partnerunternehmen im Salzburg Verkehr als auch die Salzburger Verkehrsverbund GmbH sind bei besonderen Problemfällen gerne bereit eine gemeinsame Lösung mit Ihnen zu erarbeiten.

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Fahrgastrechte im Schienenverkehr

Ihre Ansprüche gründen auf den einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung (CIV), der EG-Verordnung 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie den ÖPT (Österreichischen Eisenbahnen – Personen- und Reisegepäcktarif). Zusätzlich gilt das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (BGBl) 25/ 2010.

FAHRGASTRECHTE IM KRAFTOMNIBUSVERKEHR

Es gilt die EU-Verordnung 181/2011 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. Die Buslinien im Salzburg Verkehr unterschreiten jeweils eine Wegstrecke von 250 km, somit gelten Artikel 4 Absatz 2, Artikel 9, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 16 Absatz 2, Artikel 17 Absätze 1 und 2 sowie die Artikel 24 bis 28.

ZUSTIMMUNG DATENWEITERGABE FAHRGASTRECHTE SCHIENE

Essentiell ist die Zustimmung zur Datenweitergabe. Damit erlauben Sie der Salzburger Verkehrsverbund GmbH Ihre persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Adresse, Kontaktdaten etc.) bzw. bei Firmenkarten zusätzlich die Firmendaten sowie die mit der Fahrkarte verbundenen Daten (z.B. Strecke und Gültigkeitsdauer) an das betroffene Schienen-Verbundunternehmen weiterzuleiten. Kontodaten (IBAN/BIC) oder Kreditkartennummern werden explizit nicht übermittelt.

Erfolgt keine Zustimmung zur Datenweitergabe, erhält das betroffene Unternehmen auch keine Kenntnis über die Existenz Ihres KlimaTickets Salzburg und kann daher auch keinen Entschädigungsanspruch prüfen.

Bei Bestellung mittels Papierantrag:
Eine Anmeldung erfolgt direkt auf dem Bestellformular selbst, im unterem Drittel, oberhalb des Felds „Ort, Datum“, nachfolgend dem Feld „Unterschrift“. Ihre Anmeldung ist mit einem entsprechenden Kreuz zu kennzeichnen.

Bei Bestellung mittels Verlängerungsschreiben:
Wird Ihnen von der Salzburger Verkehrsverbund GmbH ein Verlängerungsschreiben zugesandt, so muss auch hier im unteren Drittel des Bestellformulars, ein Kreuz zur erneuten Anmeldung zu den Fahrgastrechten durchgeführt werden.

Bei einer Onlinebestellung:
Vergessen Sie nicht hier den Punkt „Fahrgastrechte Schiene“ vor dem Absenden von „Zahlungspflichtig bestellen“ zu aktivieren.

WEITERER ABLAUF KLIMATICKET SALZBURG

Das betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen sendet Ihnen EINMALIG einen Brief mit Zugangsdaten auf dem Postweg zu. Mit Ihrer Kartennummer und dem Passwort aus dem Brief erfolgt die Anmeldung zum Fahrgastrechteentschädigungssystem des betroffenen Verkehrsunternehmens. Die Zugangsdaten aus dem Brief bleiben für alle weiteren, folgenden Karten, ebenso gültig. Es erfolgt kein weiterer Briefversand.

ÖBB PV AG
Für ÖBB Strecken erfolgt die Anmeldung unter: https://www.oebb.at/Fahrgastrechte/Home/Anmeldung/SVV
Haben Sie keinen Brief erhalten, wenden Sie sich bitte an die ÖBB-Kundenhotline unter Telefon: +43 (0)5 1717
Ohne Zugangsdaten aus dem Brief ist eine selbstständige Abwicklung nicht möglich.

Salzburger Lokalbahn, Pinzgauer Lokalbahn, Steiermarkbahn
Diese Verkehrsunternehmen haben in den letzten Jahren den gesetzlich vorgeschriebenen Pünktlichkeitswert von mindestens 95% immer erreicht. Eine Entschädigung an Fahrgäste war daher noch nicht notwendig.

Berchtesgadener Land Bahn, Südostbayernbahn, Bayerische Regiobahn
Salzburg Hauptbahnhof gilt für die deutschen Verbundpartner als deutscher Bahnhof. Es kommen die deutschen Fahrgastrechte zum Einsatz. Bitte informieren Sie sich dazu auf den einzelnen Unternehmensseiten.

WEITERER ABLAUF SONSTIGE FAHRKARTEN

Bei Problemen mit Einzelfahrten, Tageskarten, myRegio Wochenkarten und myRegio Monatskarten wenden Sie sich bitte direkt an das Verkehrsunternehmen, mit dem Ihnen nachweislich Unannehmlichkeiten entstanden sind.

NACHTRÄGLICHE ANMELDUNG

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie sich zu den Fahrgastrechten angemeldet haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Eine nachträgliche Anmeldung ist mit etwas Aufwand möglich. Das genaue Prozedere und das dazugehörige Formular erhalten Sie von uns im Bedarfsfall.

Fahrkarten die älter als zwei Jahre sind, ausgehend vom Gültigkeitsbeginn der nachzumeldenden Karte, haben leider keinen Anspruch mehr.

SCHLICHTUNGSSTELLE AGENTUR FÜR PASSAGIER- UND FAHRGASTRECHTE (apf)

Die unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) unterstützt Passagiere, die mit der Entscheidung des Bahnunternehmens bzw. des Verkehrsverbundes nicht einverstanden sind. Als kostenlose und unabhängige Schlichtungsstelle sorgt sie im Streitfall für rasche und verbindliche Lösungen und Entschädigungen (z. B. bei Verspätungen, Annullierungen).

Ihre Unterlagen reichen Sie bitte mittels Beschwerdeformular, www.apf.gv.at, ein.

Sollte die elektronische Übermittlung für Sie nicht möglich sein senden Sie die Unterlagen per Post an:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Fachbereich Bahn, Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien.

Um Informationen zu den Fahrgastrechten einzelner Schienen-Verbundpartner:innen zu erhalten, klicken Sie bitte auf das jeweilige Logo.

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