FAHRGASTRECHTE
Ihre Rechte als unser Fahrgast
Unseren Verbundpartner:innen ist es ein großes Anliegen, Sie immer pünktlich an Ihr Ziel zu bringen. Sollte es einmal nicht klappen, haben Sie im Schienenverkehr möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn mehr als die Hälfte ihrer Fahrten mit ein und dem selben Bahnunternehmen erfolgen. Im Kraftfahrlinienverkehr (Bus) gibt es bei Linien unter 250 km Gesamtlänge keine Entschädigung – dies ist für alle Buslinien im SVV zutreffend.
Alle Partnerunternehmen im Salzburg Verkehr als auch die Salzburger Verkehrsverbund GmbH sind bei besonderen Problemfällen gerne bereit eine gemeinsame Lösung mit Ihnen zu erarbeiten.