KInDER & JUGENDLICHE
Kleinkinder bis inkl. 5 Jahre (bis einen Tag vor dem 6. Geburtstag) werden in Begleitung einer zahlungspflichtigen Person unentgeltlich befördert. Im Zweifelsfall ist das Geburtsdatum bzw. das Alter des Kindes nachzuweisen.
Kinder ab 6 bis inkl. 14 Jahre (bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag) zahlen den Minimumpreis. Als Berechtigungsausweis gilt ein Dokument, aus dem das Geburtsdatum des jeweiligen Kindes hervorgeht.
Jugendliche ab 15 bis inkl. 18 Jahre (bis einen Tag vor dem 19. Geburtstag) erhalten den Jugend-Preis für Fahrten im Verbundraum (Altersnachweis mitnehmen!).
Kinder- und Jugendgruppen
Kindergartengruppen reisen in Begleitung auf demselben Beförderungsweg unentgeltlich, auch wenn sie über fünf Jahre alt sind. Regelung über die Anzahl der zur unentgeltlichen Fahrt berechtigten Begleitpersonen: Bis zu 10 Kindergartenkinder: 2 Begleitpersonen, 11-20 Kindergartenkinder: 4 Begleitpersonen, 21-30 Kindergartenkinder: 6 Begleitpersonen etc. Bedingung ist eine auf den Reisetag datierte Bestätigung der Kindergartenleitung mit Unterschrift und Stempel, aus welcher die Anzahl der Kinder sowie Begleitpersonen und die Fahrtstrecke hervorgehen. Berechtigt sind ausschließlich Kindergärten im Bundesland Salzburg. (Um Voranmeldung beim Verkehrsunternehmen wird gebeten!)
Kinder- und Jugendgruppen fahren zum Minimum-Preis, wenn mindestens zehn zu begleitende Kinder oder Jugendliche gemeinsam auf demselben Beförderungsweg reisen. Je zehn zu begleitenden Kindern oder Jugendlichen werden zwei Begleitpersonen unentgeltlich befördert. Bei Erwerb des Fahrscheins in den Regionalbussen ist der gesamte Fahrpreis ausschließlich durch eine Begleitperson zu entrichten. (Um Voranmeldung beim Verkehrsunternehmen wird gebeten!)
FAMILIEN
Familien mit einem Salzburger Familienpass:
Alle mitreisenden, im Familienpass eingetragenen Kinder bis inkl. 14 Jahre (= bis 1 Tag vor dem 15. Geburtstag) werden unentgeltlich befördert. Jeder Elternteil bzw. jede im Familienpass eingetragene erwachsene Person (z. B. Eltern, Großeltern, Pflegeeltern etc.) bezahlt den Minimum-Tarif. Amtliche Familienpässe bzw. Familienkarten anderer österreichischer Bundesländer werden anerkannt. In Kombination mit einem KlimaTicket Österreich oder Salzburg CLASSIC (auch in den Varianten CLASSIC PLUS, U26, SPEZIAL, SENIOR | EDELWEISS, SEMESTER) werden Kinder bis inkl. 14 Jahre gänzlich kostenfrei befördert.
Familien mit dem Freizeit-Ticket Salzburg
Zu zweit oder als Familie einen ganzen Tag Salzburg erkunden – und das um nur 19 Euro. Ab 1. Juli 2023 bietet der Salzburger Verkehrsverbund das neue Freizeit-Ticket Salzburg an: Zwei Personen und bis zu vier Kinder können damit einen Tag lang den öffentlichen Verkehr im ganzen Bundesland nutzen. Gültig für einen Tag, zwei Personen und bis zu vier Kinder unter 15 Jahren.
Senior:INNen
Senior:innen ab 65 Jahre mit gültiger (vorläufiger) ÖBB-VORTEILSCARD Senior erhalten den Senior-Preis auf Einzelkarten, Stundenkarten, Tageskarten und 24-Stundenkarten. Die Reduktion entspricht einer Vergünstigung von in etwa 20% gegenüber dem Vollpreis. Alle übrigen Fahrkarten sind zum Normaltarif erhältlich. Vorhandene Vorverkaufskarten zum „ermäßigten Preis“ können weiterhin ohne Aufzahlung und Umtausch genutzt werden.
Die SENIORENNETZKARTE „KlimaTicket Salzburg SENIOR | EDELWEISS“ ist eine Netzfahrkarte (Stadt Salzburg & Land Salzburg) für Senior:innen um € 274,– pro Jahr. Die Mindestbindung beträgt ein Jahr! Im Familienpass eingetragene Kinder, ein Hund und ein Fahrrad dürfen im Geltungsbereich der Karte kostenlos befördert werden.
MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
- Personen, welche einen Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 % nachweisen, erhalten den Minimum-Preis.
- Eine Begleitperson wird unentgeltlich befördert, sofern die behinderte Person im Rollstuhl fährt bzw. deren Behindertenpass den Vermerk „Der/die Inhaber:in des Passes bedarf einer Begleitperson“ aufweist.
- Bürger:innen anderer Staaten sind, wenn sie einen dem Behindertenpass gleichzuhaltenden Ausweis vorlegen, aus dem Vor- und Zunamen, Wohnort, Geburtsdatum sowie eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70% ersichtlich ist, ebenfalls Minimum-Preis berechtigt.
- Enthält der Behindertenpass gemäß §40 Bundesbehindertengesetz den Vermerk „Der/die Inhaber:in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“, erhält der/die Inhaber:in des Behindertenpasses den Minimum-Preis. Ein Minimum GdB (Grad der Behinderung) ist in diesem Fall nicht vorausgesetzt.
- Enthält ein Behindertenausweis mehrere Behinderungsgrade, so gilt der höchste Grad der Behinderung als verbindlich für eine eventuelle Ermäßigung.
Schwerkriegsbeschädigte mit einem Schwerkriegsbeschädigtenausweis bezahlen den Minimum-Preis. Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden unentgeltlich befördert.
Blinde mit einem gültigen Behindertenausweis des Bundessozialamts oder einem Mitgliederausweis des Blindenverbandes bezahlen den Minimum-Preis. Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden unentgeltlich befördert.
Das Klimaticket Salzburg SPEZIAL ist eine Jahres-Netzfahrkarte (Stadt & Land Salzburg) um € 274,– für Menschen mit Behinderung oder Schwerkriegsbeschädigte. Im Familienpass eingetragene Kinder, ein Hund und ein Fahrrad dürfen im Geltungsbereich der Karte kostenlos befördert werden.
HUNDE
Inhaber:innen eines KlimaTickets Österreich oder Salzburg CLASSIC (auch in den Varianten CLASSIC PLUS, U26, SPEZIAL, SENIOR | EDELWEISS und SEMESTER) und eines Freizeit-Ticket Salzburg dürfen im Geltungsbereich ihrer Karte einen Hund (Freizeit-Ticket Salzburg bis zu vier Hunde) kostenlos mitnehmen. Ansonsten werden Hunde zum jeweiligen Minimum-Tarif befördert! Bitte beachten Sie, dass Hunde nur mit einem bißsicheren Maulkorb und an der kurzen Leine oder getragen mitgeführt werden dürfen.
Gekennzeichnete Assistenzhunde, Therapiehunde und Polizeihunde werden kostenfrei und ohne Maulkorbpflicht befördert.
FAHRRAD
Alle Informationen zur Fahrradmitnahme finden Sie hier.
Es gelten die Tarifbestimmungen für den Salzburger Verkehrsverbund in der jeweils gültigen Fassung!
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