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Wer kann sich die s’COOL-CARD kaufen bzw. nutzen?

Die s’COOL-CARD können sich Schüler:innen und Lehrlinge bestellen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Schüler:innen

  • Ihr Hauptwohnsitz muss in Österreich sein
  • Sie müssen Schüler:in an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht sein
  • Sie dürfen nicht älter als 24 Jahre (Stichtag 1. September) sein
  • Für Sie muss Familienbeihilfe bezogen werden
  • Schulweg muss an min. vier Schultagen pro Woche zurückgelegt werden

Lehrlinge

  • Ihr Hauptwohnsitz muss in Österreich sein

Lehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, haben nur dann Anspruch auf eine s’COOL-CARD, wenn sie unter die sog. Wanderarbeiterregelung fallen. Dazu muss die Ausbildungsstätte im grenznahen Gebiet (Umkreis von 15 km Luftlinie ab Grenzübertritt) in Österreich liegen. Sie dürfen keinen Zweitwohnsitz in Österreich haben.

  • Sie müssen sich in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden
  • Lehrberuf lt. Lehrberufsliste

Als Lehrlinge gelten auch Jugendliche z. B. mit einem Ausbildungsvertrag als zahnärztliche Assistent:in, Polizeischüler:innen, Pflegefachassistent:innen, Praktikant:innen bei Wirtschaftstreuhändern, Steuerberatern, Buch- und Wirtschaftsprüfern sowie Teilnehmer:innen an einer Lehrlingsausbildung lt. § 30 BAG.

  • Weg zur Lehrstelle muss an min. drei Tagen pro Woche zurückgelegt werden
  • Sie dürfen nicht älter als 24 Jahre (Stichtag 1. September) sein
  • Für Sie muss Familienbeihilfebezug (für ausländische Lehrlinge muss eine gleichartige Beihilfe bezogen werden) bezogen werden