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Wird es eine Balance zwischen „Zahlergebieten“ und „Nutzergebieten“ geben, um Budgetverschiebungen zu vermeiden?

Ab Mai 2027 fließen in den Wintermonaten (November–April) 50 % der Einnahmen aus der Mobilitätsabgabe (0,55 € pro Nacht) zweckgebunden an die jeweiligen Tourismusverbände bzw. Gemeinden zurück, um den öffentlichen Verkehr weiter auszubauen.