VERÖFFENTLICHUNG
tarifliche Verpflichtung Schienenpersonenfernverkehr
Zur Erreichung eines größtmöglichen Fahrgastnutzen verpflichtet die Salzburger Verkehrsverbund GmbH (SVG) als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 in der Fassung der VO (EU) 2016/2338 Eisenbahnverkehrsunternehmen, welche Schienenpersonenfernverkehrsdienste mit mehreren Halten innerhalb des Verbundraumes bzw. des Tarifgebietes des Salzburger Verkehrsverbundes anbieten, auf diesen Schienenpersonenfernverkehrsdiensten Fahrgäste innerhalb des Verbundraumes bzw. Tarifgebietes zu den Tarifbestimmungen für den Salzburger Verkehrsverbund zu befördern. Zu diesem Zweck schließt die SVG mit derartigen Eisenbahnverkehrsunternehmen gleichlautende Verträge ab (siehe Link Vertragsmuster) und gewährt dafür erforderlichenfalls Ausgleichsleistungen.