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Karten für Schüler und Lehrlinge

s’COOL-CARD

Ihre Freifahrt auf dem Weg zur Schule oder Ausbildung.

Die s’COOL-CARD ist der Freifahrausweis für Schüler:innen und Lehrlinge auf dem Weg vom Wohnort zur Schule, Berufsschule oder zur Ausbildungsstätte (Lehre) und wird aus Bundesmitteln des Bundes finanziert. Für die Ausstellung ist eine Beantragung sowie die Bezahlung eines Selbstbehaltes von derzeit 19,60 Euro notwendig. Der Erwerb der s’COOL-CARD ist an gesetzliche Bedingungen gebunden. Die s’COOL-CARD können Sie auch gleich hier online bestellen.

Möchtest Sie im gesamten Bundesland Salzburg unterwegs sein, empfehlen wir Ihnen gleich die Bestellung der SUPER s’COOL-CARD um günstige 96,- Euro!

s'COOL-CARD FÜR SCHÜLER:INNEN - SCHULJAHR 2023/24

arrow_right s’COOL-CARD Anspruchsvoraussetzungen
Damit Sie eine s’COOL-CARD bekommen, müssen Sie einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Wir können hier keine Ausnahmen machen und sind an diese Voraussetzungen gebunden. Bestellen Sie Ihre s’COOL-CARD mit unwahren Angaben, sind Sie schadensersatzpflichtig und müssen mit unangenehmen Folgen rechnen.Bubble mit Text schon über 24? Dann hol dir das Klimaticket Salzburg U26

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
  • Sie müssen Schüler:in an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht sein.
  • Sie dürfen mit dem Stichtag 1. September 2023 nicht älter als 24 Jahre sein.
  • Für Sie muss eine Familienbeihilfe oder für ausländische Schüler:innen eine gleichwertige Beihilfe bezogen werden.
  • Sie müssen den Schulweg an mindestens 4 Schultagen pro Woche zurücklegen.

arrow_right Sie hatten letztes Jahr noch keine s’COOL-CARD?
Dann bestellen Sie Ihre s’COOL-CARD am einfachsten gleich online: geben Sie Ihre Daten auf unserer Bestellplattform ein und bezahlen den Selbstbehalt mittels Kreditkarte, EPS oder Überweisung. Bestellen Sie hier über die Menüpunkte „s’COOL-CARD“ und verwende bei Punkt 2 Bestellart wählen „Manuell mit Daten“. Nach der Dateneingabe: Drucken Sie sich das Formular aus, lasse es von Ihrer Schule bestätigen und senden Sie es an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihre eingegebenen Daten vorab technisch erfasst sind und sich die Bearbeitungszeit dadurch beschleunigt. Bei Zahlung des Selbstbehalts mit EPS oder Kreditkarte ist Ihre Zahlung zudem eindeutig zugewiesen und das reduziert mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Zahlungszuweisung. Hat alles funktioniert und die Prüfung Ihres Antrags ist positiv, bekommen Sie auch einen vorläufig gültigen Fahrausweis per E-Mail zugesendet.

Selbstverständlich können Sie die Bestellung auch über den klassischen Weg mittels Papierantrag abwickeln. Diesen bekommen Sie in einem Service- oder im Kundencenter des Salzburg Verkehr. Eine Einzelzusendung von Blanko-Papieranträgen ist leider nicht möglich. Füllen Sie den Papierantrag vollständig aus, lasse ihn von Ihrer/Ihrem Erziehungsberechtigten unterschreiben und sende ihn – von der Schule bestätigt – zusammen mit dem Zahlungsnachweis des Selbstbehaltes und einem aktuellen Foto an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg.

arrow_right Sie hatten bereits eine s’COOL-CARD?
Sie können die Beantragung der s’COOL-CARD als kostenlose Zusatzleistung weitgehend online durchführen. Eine Bestellung mit dem Papierantrag ist nach wie vor möglich. Einen Papierantrag bekommen Sie in den Service- und Kundencentern des Salzburg Verkehr.

arrow_right Online-Bestellung mit dem Datenblatt „Freifahrtinformation“
Von Ihrem/Ihrer Klassenlehrer:in erhalten Sie das Datenblatt „Freifahrtinformationen“ mit Ihrem persönlichen Bestellcode. Geben Sie diesen im Online-Bestellportal ein – damit sparen Sie sich das Eintippen Ihrer Daten und das Einholen der Schulbesuchsbestätigung. Ob Ihre Schule ein „Datenblatt Freifahrtinformation“ anbietet, erfahren Sie direkt vom/von der Klassenlehrer:in oder dem Sekretariat. Viele Bundes- und Landesschulen haben bereits diese Möglichkeit.

Sollte etwas mit Ihren Daten nicht stimmen, bzw. sich Adresse oder Kontaktdaten verändert haben, geben Sie die Änderungen bitte Ihrem/Ihrer Klassenlehrer:in bekannt. Fahren Sie mit der Bestellung erst fort, wenn die Daten von Ihrem/Ihrer Klassenlehrer:in korrigiert wurden. Nachdem Sie ein aktuelles Foto hochgeladen und die Zahlungsart eingegeben haben, schließen Sie Ihre Beantragung ab. Jeder Schritt wird Ihnen per E-Mail genau erklärt bzw. bestätigt, bitte lesen Sie diese E-Mails aufmerksam durch. Es gibt insgesamt vier Schritte und somit vier E-Mails. Sorgen Sie auch für ausreichend E-Mail Speicher, damit keine wichtigen Nachrichten verloren gehen. Das spart Ihnen und uns unangenehme Überraschungen.

arrow_right Online-Bestellung für alle übrigen Schulen oder Bestellung ohne Datenblatt
Selbstverständlich können Sie auch Ihre Daten auf unserer Bestellplattform direkt in unser System eingeben und den Selbstbehalt mittels Kreditkarte, EPS oder Überweisung bezahlen. Bestellen Sie hier über die Menüpunkte „s’COOL-CARD“ und verwenden Sie bei Punkt 2 Bestellart wählen „Manuell mit Daten“. Haben Sie Ihre Kundennummer zur Hand, können Sie auch den bequemen Punkt 2 Bestellart wählen „Mit Kundennummer“ verwenden. Nach der Dateneingabe: Drucken Sie das Formular aus, lasse es von Ihrer Schule bestätigen und sende Sie es an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihre eingegebenen Daten vorab technisch erfasst sind und sich die Bearbeitungszeit dadurch beschleunigt. Bei Zahlung des Selbstbehalts mit EPS oder Kreditkarte ist Ihre Zahlung zudem eindeutig zugewiesen und reduziert damit mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Zahlungszuweisung.

Wichtige Hinweise

  • Pro Schüler:in ist nur ein Antrag erforderlich, unabhängig davon, wie viele Verkehrsmittel vom Wohnort zur Schule oder Berufsschule benutzt werden.
  • Wenn sich Ihr Wohnort in unmittelbarer Nähe zur Schule befindet, haben Sie leider keinen Anspruch auf die s’COOL-CARD. Als Faustregel gilt: Bei Volksschüler:innen 400 m Entfernung zur Schule und bei Schüler:innen höherer Schulen 600 m. Als Alternative empfehlen wir Ihnen dann den Erwerb der SUPER s’COOL-CARD.
  • Die digitale s’COOL-CARD mit der „S-Pass“ APP ist ein vollwertiger s’COOL-CARD Ersatz, allerdings liegt es in Ihrer Verantwortung die App immer einsatzbereit zu halten. Ist Ihr Akku leer und können Sie keine digitale oder auch echte s’COOL-CARD nachweisen, sind Sie ohne gültigen Fahrschein unterwegs und müssen Sie sich einen kaufen. Eine nachträgliche Vergütung ist in diesem Fall nicht möglich. Ohne ein gültiges Ticket müssen Sie im Falle einer Kontrolle jederzeit mit einem erhöhten Fahrtentgelt rechnen.
  • Die s’COOL-CARD wird ausschließlich per Post an Ihre Adresse gesandt.
  • Toleranzfrist: Bis 28 Tage nach Schulbeginn gilt im Salzburg Verkehr die Toleranzfrist. Während dieser Zeit wird bei Kontrollen von Schüler:innen aufklärend und kulant vorgegangen und niemand bestraft.
  • Den Einzahlungsnachweis über den Selbstbehalt müssen Sie aber immer mitführen.

Für Beratung und Rückfragen steht Ihnen auch unsere Salzburg Verkehr-Servicehotline unter +43 (0) 662 632900 zur Verfügung.

s'COOL-CARD FÜR LEHRLINGE - FAHRT ZUR LEHRSTÄTTE

arrow_right s’COOL-CARD Anspruchsvoraussetzungen
Damit Sie eine s’COOL-CARD bekommen, müssen Sie einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Wir können hier keine Ausnahmen machen und sind an diese Voraussetzungen gebunden. Bestellen Sie Ihre s’COOL-CARD mit unwahren Angaben, sind Sie schadensersatzpflichtig und müssen mit weiteren unangenehmen Folgen rechnen. Bubble mit Text schon über 24? Dann hol dir das Klimaticket Slazburg U26

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Lehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, haben nur dann Anspruch auf eine s’COOL-CARD, wenn sie unter die sog. Wanderarbeiterregelung fallen. Dazu muss die Ausbildungsstätte im grenznahen Gebiet innerhalb Österreichs liegen. Als „grenznah“ gilt ein Umkreis von 15 km Luftlinie ab Grenzübertritt. Sie dürfen keinen Zweitwohnsitz in Österreich haben.
  • Sie müssen in einem anerkannten Lehrverhältnis stehen und einen Lehrberuf lt. Lehrberufsliste ausüben. Als Lehrlinge gelten auch Jugendliche mit einem Ausbildungsvertrag als zahnärztliche Assistent:in, Praktikant:innen bei Wirtschaftstreuhändern, Steuerberatern, Buch- und Wirtschaftsprüfern sowie Teilnehmer:innen an einer Lehrlingsausbildung lt. § 30 BAG.
  • Sie müssen den Weg zur Lehrstelle an mindestens 3 Tagen pro Woche zurücklegen.
  • Sie dürfen mit dem Stichtag 1. September 2023 nicht älter als 24 Jahre sein.
  • Für Sie muss eine Familienbeihilfe oder für ausländische Lehrlinge eine gleichartige Beihilfe bezogen werden.

arrow_right Sie hatten letztes Jahr noch keine s’COOL-CARD?
Direkt online geht es am einfachsten: geben Sie Ihre Daten auf unserer Bestellplattform ein und bezahlen Sie den Selbstbehalt mittels Kreditkarte, EPS oder Überweisung. Bestellen Sie hier über die Menüpunkte „s’COOL-CARD“ und verwende bei Punkt 2 Bestellart wählen „Manuell mit Daten“ – hier bitte „Lehrling“ auswählen. Nach der Dateneingabe: Drucken Sie sich das Formular aus, lasse es von Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in bestätigen und sende es an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihre eingegebenen Daten vorab technisch erfasst sind und sich die Bearbeitungszeit dadurch beschleunigt. Bei Zahlung des Selbstbehalts mit EPS oder Kreditkarte ist Ihre Zahlung zudem eindeutig zugewiesen und reduziert damit mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Zahlungszuweisung. Hat alles funktioniert und die Prüfung Ihres Antrags ist positiv, bekommen Sie auch einen vorläufig gültigen Fahrausweis per E-Mail zugesendet.

Selbstverständlich können Sie die Bestellung auch über den klassischen Weg mittels Papierantrag abwickeln. Diesen bekommen Sie direkt in einem Service- und Kundencenter des Salzburg Verkehr. Eine Einzelzusendung von Blanko-Papieranträgen ist leider nicht möglich. Füllen Sie den Papierantrag vollständig aus, lasse ihn von Ihrem/Ihrer Erziehungsberechtigten unterschreiben und sende ihn – vom/von der Arbeitgeber:in bestätigt – zusammen mit dem Zahlungsnachweis des Selbstbehaltes und einem aktuellen Foto an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg.

arrow_right Sie hatten bereits eine s’COOL-CARD?
Sie können die Beantragung der s’COOL-CARD als kostenlose Zusatzleistung weitgehend online durchführen. Eine Bestellung mit dem Papierantrag ist nach wie vor möglich. Einen Papierantrag bekommen Sie in den Service- und Kundencentern des Salzburg Verkehr.

Selbstverständlich können Sie auch Ihre Daten auf unserer Bestellplattform direkt in unser System eingeben und den Selbstbehalt mittels Kreditkarte, EPS oder Überweisung bezahlen. Bestellen Sie hier über die Menüpunkte „s’COOL-CARD“ und verwenden bei Punkt 2 Bestellart wählen „Manuell mit Daten“ – hier bitte „Lehrling“ auswählen. Haben Sie Ihre Kundennummer zur Hand, können Sie auch den Punkt 2 Bestellart wählen “Mit Kundennummer” verwenden. Nach der Dateneingabe: Drucken Sie sich das Formular aus, lass es von Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in bestätigen und sende es an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihre eingegebenen Daten vorab technisch erfasst sind und sich die Bearbeitungszeit dadurch beschleunigt. Bei Zahlung des Selbstbehalts mit EPS oder Kreditkarte ist Ihre Zahlung zudem eindeutig zugewiesen und reduziert damit mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Zahlungszuweisung.

Wichtige Hinweise

  • Pro Lehrling ist nur ein Antrag erforderlich, unabhängig davon, wie viele Verkehrsmittel vom Wohnort zur Lehrstätte benutzt werden.
  • Für die Fahrt zur Berufsschule ist ein gesonderter Antrag nötig. Ausnahme: Befindet sich Lehrstelle und Berufsschule in der Stadt Salzburg, ist nur ein Lehrlingsantrag auszufüllen. Der Lehrling erhält dann eine Netzkarte für die Stadt.
  • Wenn sich Ihr Wohnort in unmittelbarer Nähe zur Lehrstätte befindet (unter 600m) haben Sie leider keinen Anspruch auf die s’COOL-CARD. Als Alternative empfehlen wir Ihnen dann den Erwerb der SUPER s’COOL-CARD.
  • Die digitale s’COOL-CARD mit der „S-Pass“ APP ist ein vollwertiger s’COOL-CARD Ersatz, allerdings liegt es in Ihrer Verantwortung die APP immer einsatzbereit zu halten. Ist Ihr Akku leer und können Sie keine digitale oder auch echte s’COOL-CARD nachweisen, sind Sie ohne gültigen Fahrschein unterwegs und müssen sich einen kaufen. Eine nachträgliche Vergütung ist in diesem Fall nicht möglich. Ohne ein gültiges Ticket müssen Sie im Falle einer Kontrolle jederzeit mit einem erhöhten Fahrtentgelt rechnen.
  • Die s’COOL-CARD wird ausschließlich per Post an Ihre Adresse gesandt.
  • Toleranzfrist: Bei Lehrlingen gibt es keine Toleranzfrist. Bestellen Sie mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn. Nur dann können wir Ihnen Ihre s’COOL-CARD rechtzeitig zusenden. In der Zeit in der Sie die Karte noch nicht haben, müssen Sie sich selbst eine Fahrkarte kaufen, wobei eine nachträgliche Rückerstattung nicht möglich ist!

Für Beratung und Rückfragen steht Ihnen auch unsere Servicehotline unter +43 (0) 662 632900 zur Verfügung.

s'COOL-CARD FÜR LEHRLINGE - FAHRT ZUR BERUFSSCHULE

arrow_right s’COOL-CARD Anspruchsvoraussetzungen
Damit Sie eine s’COOL-CARD bekommen, müssen Sie einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Wir können hier keine Ausnahmen machen und sind an diese Voraussetzungen gebunden. Bestellen Sie sich Ihre s’COOL-CARD mit unwahren Angaben, sind Sie schadensersatzpflichtig und müssen mit weiteren unangenehmen Folgen rechnen.Bubble mit Text schon über 24? Dann hol dir das Klimaticket Slazburg U26

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
  • Sie müssen Berufsschüler:in an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht sein.
  • Sie müssen den Weg zur Berufsschule an mindestens vier Schultagen pro Woche zurücklegen. Eine Ausnahme besteht bei laufendem Schulbesuch, bei denen auch ein Schultag pro Woche möglich ist.
  • Sie dürfen mit dem Stichtag 1. September 2023 nicht älter als 24 Jahre sein.
  • Für Sie muss eine Familienbeihilfe oder für ausländische Schüler:innen eine gleichwertige Beihilfe bezogen werden.

arrow_right Sie hatten letztes Jahr noch keine s’COOL-CARD?

Direkt online geht es am einfachsten: geben Sie Ihre Daten auf unserer Bestellplattform ein und bezahle den Selbstbehalt mittels Kreditkarte, EPS oder Überweisung. Bestellen Sie hier über die Menüpunkte “s’COOL-CARD” und verwenden bei Punkt 2 Bestellart wählen “Manuell mit Daten” – hier bitte “Lehrling” und „Zur Berufsschule“ auswählen. Nach der Dateneingabe: Drucken Sie sich das Formular aus, lassen Sie es von Ihrer Berufsschule bestätigen und senden es an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihre eingegebenen Daten vorab technisch erfasst sind und sich die Bearbeitungszeit dadurch beschleunigt. Bei Zahlung des Selbstbehalts mit EPS oder Kreditkarte ist Ihre Zahlung zudem eindeutig zugewiesen und reduziert damit mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Zahlungszuweisung. Hat alles funktioniert und die Prüfung Ihres Antrags ist positiv, bekommen Sie auch einen vorläufig gültigen Fahrausweis per E-Mail zugesendet.

Selbstverständlich können Sie die Bestellung auch über den klassischen Weg mittels Papierantrag abwickeln. Diesen bekommen Sie direkt in einem Service- und Kundencenter des Salzburg Verkehr. Eine Einzelzusendung von Blanko-Papieranträgen ist leider nicht möglich. Füllen Sie den Papierantrag vollständig aus, lassen ihn von Ihrem/Ihrem Erziehungsberechtigten unterschreiben und sende ihn – von der Berufsschule bestätigt – zusammen mit dem Zahlungsnachweis des Selbstbehaltes und einem aktuellen Foto an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg.

arrow_right Sie hatten bereits eine s’COOL-CARD?
Sie können die Beantragung der s’COOL-CARD als kostenlose Zusatzleistung weitgehend online durchführen. Eine Bestellung mit dem Papierantrag ist nach wie vor möglich. Einen Papierantrag bekommen Sie in den Service- und Kundencentern des Salzburg Verkehr.

arrow_right Online-Bestellung für Landesberufsschulen mit dem Datenblatt „Freifahrtinformation“
Von Ihrem/Ihrer Klassenlehrer:in erhalten Sie das Datenblatt „Freifahrtinformationen“ mit Ihrem persönlichen Bestellcode. Geben Sie diesen im Online-Bestellportal ein – damit sparen Sie sich das Eintippen Ihrer Daten und das Einholen der Schulbesuchsbestätigung.

Sollte etwas mit Ihren Daten nicht stimmen, bzw. sich Adresse oder Kontaktdaten verändert haben, geben Sie die Änderungen bitte Ihrem/Ihrer Klassenlehrer:in bekannt. Fahren Sie mit der Bestellung erst fort, wenn die Daten vom/von der Klassenlehrer:in korrigiert wurden. Nachdem Sie ein aktuelles Foto hochgeladen und die Zahlungsart eingegeben haben, schließen Sie Ihre Beantragung ab. Jeder Schritt wird Ihnen per E-Mail genau erklärt bzw. bestätigt, bitte lesen Sie diese E-Mails aufmerksam durch. Es gibt insgesamt vier Schritte und somit vier E-Mails. Sorgen Sie auch für ausreichend E-Mail Speicher, damit keine wichtigen Nachrichten verloren gehen. Das spart Ihnen und uns unangenehme Überraschungen.

arrow_right Online-Bestellung für alle übrigen Berufsschulen oder Bestellung ohne Datenblatt
Selbstverständlich können Sie auch Ihre Daten auf unserer Bestellplattform direkt in unser System eingeben und den Selbstbehalt mittels Kreditkarte, EPS oder Überweisung bezahlen. Bestellen Sie hier über die Menüpunkte “s’COOL-CARD” und verwenden bei Punkt 2 Bestellart wählen “Manuell mit Daten” – hier bitte “Lehrling” und „Zur Berufsschule“ auswählen. Haben Sie Ihre Kundennummer zur Hand, können Sie auch den bequemen Punkt 2 Bestellart wählen “Mit Kundennummer” verwenden. Nach der Dateneingabe: Drucken Sie sich das Formular aus, lassen es von Ihrer Berufsschule bestätigen und senden es an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihre eingegebenen Daten vorab technisch erfasst sind und sich die Bearbeitungszeit dadurch beschleunigt. Bei Zahlung des Selbstbehalts mit EPS oder Kreditkarte ist Ihre Zahlung zudem eindeutig zugewiesen und reduziert damit mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Zahlungszuweisung.

Wichtige Hinweise

  • Pro Berufsschüler:in ist nur ein Antrag erforderlich, unabhängig davon, wie viele Verkehrsmittel vom Wohnort zur Berufsschule benutzt werden.
  • Wenn sich Ihr Wohnort in unmittelbarer Nähe zur Berufsschule befindet (600m) haben Sie leider keinen Anspruch auf die s’COOL-CARD. Als Alternative empfehlen wir Ihnen dann den Erwerb der SUPER s’COOL-CARD.
  • Die digitale s’COOL-CARD mit der „S-Pass“ APP ist ein vollwertiger s’COOL-CARD Ersatz, allerdings liegt es in Ihrer Verantwortung die APP immer einsatzbereit zu halten. Ist Ihr Akku leer und können Sie keine digitale oder auch echte s’COOL-CARD nachweisen, sind Sie ohne gültigen Fahrschein unterwegs und müssen sich einen kaufen. Eine nachträgliche Vergütung ist in diesem Fall nicht möglich. Ohne ein gültiges Ticket müssen Sie im Falle einer Kontrolle jederzeit mit einem erhöhten Fahrtentgelt rechnen.
  • Die s’COOL-CARD wird ausschließlich per Post an Ihre Adresse gesandt.
  • Toleranzfrist: Mit dem Schreiben Ihrer Berufsschule, auf dem Ihr Schulbesuchszeitraum angegeben ist, können Sie zwei Wochen problemlos ab Schulbeginn fahren. Danach müssen Sie eine s’COOL-CARD haben. Bitte kümmern Sie sich mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn um die Beantragung. Den Einzahlungsnachweis über den Selbstbehalt müssen Sie aber immer mitführen.

Für Beratung und Rückfragen steht dir auch unsere Servicehotline unter +43 (0) 662 632900 zur Verfügung.

s'COOL-CARD ERSATZAUSSTELLUNG

arrow_right Sie brauchen eine Ersatz s’COOL-CARD? Verlust? Diebstahl? Unleserlich? Gebrochen? Kein Problem!

Kostenlos (als digitale Fahrkarte)

  • Erinnerst Sie sich an den Brief, mit der Ihre s’COOL-CARD gekommen ist? In diesem Brief finden Sie einen QR-Code. Mit diesem QR-Code und der „S-Pass APP“ (für Android und iOS) können Sie eine digitale s’COOL-CARD auf Ihrem Smartphone aktivieren. Diese digitale Fahrkarte gilt als vollwertiger Ersatz!
    Haben Sie den Brief mit dem QR-Code nicht mehr, schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff „Zusendung QR-Code“, Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum an scoolcard@salzburg-verkehr.at.
    Achtung: Ist Ihr Akku leer oder vergessen Sie Ihr Handy, können Sie Ihre Freifahrtberechtigung nicht nachweisen und müssen für den Transport bezahlen. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich!

Kostenpflichtig 10,00 Euro (als physische Fahrkarte)

  • Antrag „Ersatzausstellung s’COOL-CARD
    Den Antrag können Sie auf dem Postweg oder gescannt per E-Mail retournieren. Bitte beachten Sie die Informationen am Formular!
  • Persönlich in folgender Servicestelle:
    – Salzburg Verkehr, Schallmooser Hauptstraße 10, 5020 Salzburg

MEGA s'COOL-CARD - DEINE AUFZAHLUNGSKARTE ZUR s'COOL-CARD

Mit der MEGA s’COOL-CARD können Sie sich Ihre s’COOL-CARD für die Dauer von einem Monat ab Entwertungstag zu einer an allen Tagen (ausgenommen Sommerferien) gültigen Fahrkarte upgraden! In der Kernzone Salzburg gilt Ihre MEGA s’COOL-CARD in Verbindung mit Ihrer s’COOL-CARD dann als Netzkarte.

Aus rechtlichen Gründen können wir die MEGA s’COOL-CARD für die Stadt Salzburg nur jene/n Schüler:innen und Lehrlingen anbieten, die entweder eine s’COOL-CARD für ein innerstädtisches Verkehrsmittel besitzen oder auf ihrer s’COOL-CARD eine Umstiegshaltestelle in der Stadt Salzburg eingetragen haben. s’COOL-CARDs die nur für eine Richtung ausgestellt sind (einfache Fahrt) bzw. Berufsschüler:innen die nur an einem oder zwei Tagen pro Woche Berufsschule haben, haben keine Berechtigung für die MEGA s’COOL-CARD.

Für die Stadt Salzburg kostet die MEGA s’COOL-CARD übrigens nur € 6,80! (Tarifstand Januar 2024)

Haben Sie Fragen zur s’COOL-CARD? Dann werfen Sie einen Blick in unsere FAQs, hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

 

In unseren Tarifbestimmungen findest du weitere wichtige Informationen!

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