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Karten für Schüler und Lehrlinge

s’COOL-CARD

Deine Freifahrt auf dem Weg zur Schule oder Ausbildung.

Die s’COOL-CARD ist der Freifahrausweis für Schüler:innen und Lehrlinge auf dem Weg vom Wohnort zur Schule, Berufsschule oder zur Ausbildungsstätte (Lehre) und wird aus Bundesmitteln des Bundes finanziert. Für die Ausstellung ist eine Beantragung sowie die Bezahlung eines Selbstbehaltes von derzeit 19,60 Euro notwendig. Der Erwerb der s’COOL-CARD ist an gesetzliche Bedingungen gebunden. Die s’COOL-CARD kannst du auch gleich hier online bestellen.

Möchtest du im gesamten Bundesland Salzburg unterwegs sein, empfehlen wir dir gleich die Bestellung der SUPER s’COOL-CARD um günstige 96,- Euro!

s'COOL-CARD FÜR SCHÜLER:INNEN - SCHULJAHR 2022/23

arrow_right s’COOL-CARD Anspruchsvoraussetzungen
Damit du eine s’COOL-CARD bekommst, musst du einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Wir können hier keine Ausnahmen machen und sind an diese Voraussetzungen gebunden. Bestellst du deine s’COOL-CARD mit unwahren Angaben, bist du schadensersatzpflichtig und musst mit unangenehmen Folgen rechnen.Bubble mit Text schon über 24? Dann hol dir das Klimaticket Salzburg U26

  • Du musst deinen Hauptwohnsitz in Österreich haben.
  • Du musst Schüler:in an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht sein.
  • Du darfst mit dem Stichtag 1. September 2022 nicht älter als 24 Jahre sein.
  • Für dich muss eine Familienbeihilfe oder für ausländische Schüler eine gleichwertige Beihilfe bezogen werden.
  • Du musst den Schulweg an mindestens 4 Schultagen pro Woche zurücklegen.

arrow_right Du hattest letztes Jahr noch keine s’COOL-CARD?
Dann bestelle dein s’COOL-CARD am einfachsten gleich online: gib deine Daten auf unserer Bestellplattform ein und bezahle den Selbstbehalt mittels Kreditkarte, EPS oder Überweisung. Bestelle hier über die Menüpunkte „s’COOL-CARD“ und verwende bei Punkt 2 Bestellart wählen „Manuell mit Daten“. Nach der Dateneingabe: Drucke dir das Formular aus, lasse es von deiner Schule bestätigen und sende es an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg. Das hat für dich den Vorteil, dass deine eingegebenen Daten vorab technisch erfasst sind und sich die Bearbeitungszeit dadurch beschleunigt. Bei Zahlung des Selbstbehalts mit EPS oder Kreditkarte ist deine Zahlung zudem eindeutig zugewiesen und das reduziert mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Zahlungszuweisung. Hat alles funktioniert und die Prüfung deines Antrags ist positiv, bekommst du auch einen vorläufig gültigen Fahrausweis per E-Mail zugesendet.

Selbstverständlich kannst du die Bestellung auch über den klassischen Weg mittels Papierantrag abwickeln. Diesen bekommst du direkt vom/von der Klassenlehrer:in, alternativ in einem Service- oder im Kundencenter des Salzburg Verkehr. Eine Einzelzusendung von Blanko-Papieranträgen ist leider nicht möglich. Fülle den Papierantrag vollständig aus, lasse ihn von deiner/deinem Erziehungsberechtigten unterschreiben und sende ihn – von der Schule bestätigt – zusammen mit dem Zahlungsnachweis des Selbstbehaltes und einem aktuellen Foto an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg.

arrow_right Du hattest bereits eine s’COOL-CARD?
Du kannst die Beantragung der s’COOL-CARD als kostenlose Zusatzleistung weitgehend online durchführen. Eine Bestellung mit dem Papierantrag ist nach wie vor möglich. Einen Papierantrag bekommst du sowohl in den Service- und Kundencentern des Salzburg Verkehr als auch von deiner Schule.

arrow_right Online-Bestellung mit dem Datenblatt „Freifahrtinformation“
Von deinem/deiner Klassenlehrer:in erhältst du das Datenblatt „Freifahrtinformationen“ mit deinem persönlichen Bestellcode. Gib diesen im Online-Bestellportal ein – damit sparst du dir das Eintippen deiner Daten und das Einholen der Schulbesuchsbestätigung. Ob deine Schule ein „Datenblatt Freifahrtinformation“ anbietet, erfährst du direkt vom/von der Klassenlehrer:in oder dem Sekretariat. Viele Bundes- und Landesschulen haben bereits diese Möglichkeit.

Sollte etwas mit deinen Daten nicht stimmen, bzw. sich Adresse oder Kontaktdaten verändert haben, gib die Änderungen bitte deinem/deiner Klassenlehrer:in bekannt. Fahre mit der Bestellung erst fort, wenn die Daten vom/von deiner Klassenlehrer:in korrigiert wurden. Nachdem du ein aktuelles Foto hochgeladen und die Zahlungsart eingegeben hast, schließe deine Beantragung ab. Jeder Schritt wird dir per E-Mail genau erklärt bzw. bestätigt, bitte lies diese E-Mails aufmerksam durch. Es gibt insgesamt vier Schritte und somit vier E-Mails. Sorge auch für ausreichend E-Mail Speicher damit keine wichtigen Nachrichten verloren gehen. Das spart dir und uns unangenehme Überraschungen.

arrow_right Online-Bestellung für alle übrigen Schulen oder Bestellung ohne Datenblatt
Selbstverständlich kannst du auch deine Daten auf unserer Bestellplattform direkt in unser System eingeben und den Selbstbehalt mittels Kreditkarte, EPS oder Überweisung bezahlen. Bestelle hier über die Menüpunkte „s’COOL-CARD“ und verwende bei Punkt 2 Bestellart wählen „Manuell mit Daten“. Hast du deine Kundennummer zu Hand, kannst du auch den bequemen Punkt 2 Bestellart wählen „Mit Kundennummer“ verwenden. Nach der Dateneingabe: Druck dir das Formular aus, lasse es von deiner Schule bestätigen und sende es an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg. Das hat für dich den Vorteil, dass deine eingegebenen Daten vorab technisch erfasst sind und sich die Bearbeitungszeit dadurch beschleunigt. Bei Zahlung des Selbstbehalts mit EPS oder Kreditkarte ist deine Zahlung zudem eindeutig zugewiesen und reduziert damit mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Zahlungszuweisung.

Wichtige Hinweise

  • Pro Schüler:in ist nur ein Antrag erforderlich, unabhängig davon, wie viele Verkehrsmittel vom Wohnort zur Schule oder Berufsschule benutzt werden.
  • Wenn sich dein Wohnort in unmittelbarer Nähe zur Schule befindet, hast du leider keinen Anspruch auf die s’COOL-CARD. Als Faustregel gilt: Bei Volksschüler:innen 400 m Entfernung zur Schule und bei Schüler:innen höherer Schulen 600 m. Als Alternative empfehlen wir dir dann den Erwerb der SUPER s’COOL-CARD.
  • Die digitale s’COOL-CARD mit der „S-Pass“ APP ist ein vollwertiger s’COOL-CARD Ersatz, allerdings liegt es in deiner Verantwortung die App immer einsatzbereit zu halten. Ist dein Akku leer und kannst du keine digitale oder auch echte s’COOL-CARD nachweisen, bist du ohne gültigen Fahrschein unterwegs und musst dir einen kaufen. Eine nachträgliche Vergütung ist in diesem Fall nicht möglich. Ohne ein gültiges Ticket musst du im Falle einer Kontrolle jederzeit mit einem erhöhten Fahrtentgelt rechnen.
  • Die s’COOL-CARD wird ausschließlich per Post an deine Adresse gesandt.
  • Toleranzfrist: Bis 28 Tage nach Schulbeginn gilt im Salzburg Verkehr die Toleranzfrist. Während dieser Zeit wird bei Kontrollen von Schüler:innen aufklärend und kulant vorgegangen und niemand bestraft.
  • Den Einzahlungsnachweis über den Selbstbehalt musst du aber immer mitführen.

Für Beratung und Rückfragen steht dir auch unsere Salzburg Verkehr-Servicehotline unter +43 (0) 662 632900 zur Verfügung.

s'COOL-CARD FÜR LEHRLINGE - FAHRT ZUR LEHRSTÄTTE

arrow_right s’COOL-CARD Anspruchsvoraussetzungen
Damit du eine s’COOL-CARD bekommst, musst du einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Wir können hier keine Ausnahmen machen und sind an diese Voraussetzungen gebunden. Bestellst du deine s’COOL-CARD mit unwahren Angaben, bist du schadensersatzpflichtig und musst mit weiteren unangenehmen Folgen rechnen. Bubble mit Text schon über 24? Dann hol dir das Klimaticket Slazburg U26

  • Du musst deinen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Lehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, haben nur dann Anspruch auf eine s’COOL-CARD, wenn sie unter die sog. Wanderarbeiterregelung fallen. Dazu muss die Ausbildungsstätte im grenznahen Gebiet innerhalb Österreichs liegen. Als „grenznah“ gilt ein Umkreis von 15 km Luftlinie ab Grenzübertritt. Du darfst keinen Zweitwohnsitz in Österreich haben.
  • Du musst in einem anerkannten Lehrverhältnis stehen und einen Lehrberuf lt. Lehrberufsliste ausüben. Als Lehrlinge gelten auch Jugendliche mit einem Ausbildungsvertrag als zahnärztliche Assistent:in, Praktikant:innen bei Wirtschaftstreuhändern, Steuerberatern, Buch- und Wirtschaftsprüfern sowie Teilnehmer:innen an einer Lehrlingsausbildung lt. § 30 BAG.
  • Du musst den Weg zur Lehrstelle an mindestens 3 Tagen pro Woche zurücklegen.
  • Du darfst mit dem Stichtag 1. September 2022 nicht älter als 24 Jahre sein.
  • Für dich muss eine Familienbeihilfe oder für ausländische Lehrlinge eine gleichartige Beihilfe bezogen werden.

arrow_right Du hattest letztes Jahr noch keine s’COOL-CARD?
Direkt online geht es am einfachsten: gib deine Daten auf unserer Bestellplattform ein und bezahle den Selbstbehalt mittels Kreditkarte, EPS oder Überweisung. Bestelle hier über die Menüpunkte „s’COOL-CARD“ und verwende bei Punkt 2 Bestellart wählen „Manuell mit Daten“ – hier bitte „Lehrling“ auswählen. Nach der Dateneingabe: Drucke dir das Formular aus, lasse es von deinem/deiner Arbeitgeber:in bestätigen und sende es an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg. Das hat für dich den Vorteil, dass deine eingegebenen Daten vorab technisch erfasst sind und sich die Bearbeitungszeit dadurch beschleunigt. Bei Zahlung des Selbstbehalts mit EPS oder Kreditkarte ist deine Zahlung zudem eindeutig zugewiesen und reduziert damit mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Zahlungszuweisung. Hat alles funktioniert und die Prüfung deines Antrags ist positiv, bekommst du auch einen vorläufig gültigen Fahrausweis per E-Mail zugesendet.

Selbstverständlich kannst du die Bestellung auch über den klassischen Weg mittels Papierantrag abwickeln. Diesen bekommst du direkt vom/von der Klassenlehrer:in, alternativ in einem Service- und Kundencenter des Salzburg Verkehr. Eine Einzelzusendung von Blanko-Papieranträgen ist leider nicht möglich. Fülle den Papierantrag vollständig aus, lasse ihn von deinem/deiner Erziehungsberechtigten unterschreiben und sende ihn – vom/von der Arbeitgeber:in bestätigt – zusammen mit dem Zahlungsnachweis des Selbstbehaltes und einem aktuellen Foto an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg.

arrow_right Du hattest bereits eine s’COOL-CARD?
Du kannst die Beantragung der s’COOL-CARD als kostenlose Zusatzleistung weitgehend online durchführen. Eine Bestellung mit dem Papierantrag ist nach wie vor möglich. Einen Papierantrag bekommst du in den Service- und Kundencentern des Salzburg Verkehr oder von der Wirtschaftskammer.

Selbstverständlich kannst du auch deine Daten auf unserer Bestellplattform direkt in unser System eingeben und den Selbstbehalt mittels Kreditkarte, EPS oder Überweisung bezahlen. Bestelle hier über die Menüpunkte „s’COOL-CARD“ und verwende bei Punkt 2 Bestellart wählen „Manuell mit Daten“ – hier bitte „Lehrling“ auswählen. Hast du deine Kundennummer zur Hand, kannst du auch den Punkt 2 Bestellart wählen “Mit Kundennummer” verwenden. Nach der Dateneingabe: Drucke dir das Formular aus, lass es von deinem/deiner Arbeitgeber:in bestätigen und sende es an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg. Das hat für dich den Vorteil, dass deine eingegebenen Daten vorab technisch erfasst sind und sich die Bearbeitungszeit dadurch beschleunigt. Bei Zahlung des Selbstbehalts mit EPS oder Kreditkarte ist deine Zahlung zudem eindeutig zugewiesen und reduziert damit mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Zahlungszuweisung.

Wichtige Hinweise

  • Pro Lehrling ist nur ein Antrag erforderlich, unabhängig davon, wie viele Verkehrsmittel vom Wohnort zur Lehrstätte benutzt werden.
  • Für die Fahrt zur Berufsschule ist ein gesonderter Antrag nötig. Ausnahme: Befindet sich Lehrstelle und Berufsschule in der Stadt Salzburg, ist nur ein Lehrlingsantrag auszufüllen. Der Lehrling erhält dann eine Netzkarte für die Stadt.
  • Wenn sich dein Wohnort in unmittelbarer Nähe zur Lehrstätte befindet (unter 600m) hast du leider keinen Anspruch auf die s’COOL-CARD. Als Alternative empfehlen wir dir dann den Erwerb der SUPER s’COOL-CARD.
  • Die digitale s’COOL-CARD mit der „S-Pass“ APP ist ein vollwertiger s’COOL-CARD Ersatz, allerdings liegt es in deiner Verantwortung die APP immer einsatzbereit zu halten. Ist dein Akku leer und kannst du keine digitale oder auch echte s’COOL-CARD nachweisen, bist du ohne gültigen Fahrschein unterwegs und musst dir einen kaufen. Eine nachträgliche Vergütung ist in diesem Fall nicht möglich. Ohne ein gültiges Ticket musst du im Falle einer Kontrolle jederzeit mit einem erhöhten Fahrtentgelt rechnen.
  • Die s’COOL-CARD wird ausschließlich per Post an deine Adresse gesandt.
  • Toleranzfrist: Bei Lehrlingen gibt es keine Toleranzfrist. Bestelle mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn. Nur dann können wir dir deine s’COOL-CARD rechtzeitig zusenden. In der Zeit in der du die Karte noch nicht hast, musst du dir selbst eine Fahrkarte kaufen, wobei eine nachträgliche Rückerstattung nicht möglich ist!

Für Beratung und Rückfragen steht dir auch unsere Servicehotline unter +43 (0) 662 632900 zur Verfügung.

s'COOL-CARD FÜR LEHRLINGE - FAHRT ZUR BERUFSSCHULE

arrow_right s’COOL-CARD Anspruchsvoraussetzungen
Damit du eine s’COOL-CARD bekommst, musst du einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Wir können hier keine Ausnahmen machen und sind an diese Voraussetzungen gebunden. Bestellst du deine s’COOL-CARD mit unwahren Angaben, bist du schadensersatzpflichtig und musst mit weiteren unangenehmen Folgen rechnen.Bubble mit Text schon über 24? Dann hol dir das Klimaticket Slazburg U26

  • Du musst deinen Hauptwohnsitz in Österreich haben.
  • Du musst Berufsschüler:in an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht sein.
  • Du musst den Weg zur Berufsschule an mindestens vier Schultagen pro Woche zurücklegen. Eine Ausnahme besteht bei laufendem Schulbesuch, bei denen auch ein Schultag pro Woche möglich ist.
  • Du darfst mit dem Stichtag 1. September 2022 nicht älter als 24 Jahre sein.
  • Für dich muss eine Familienbeihilfe oder für ausländische Schüler eine gleichwertige Beihilfe bezogen werden.

arrow_right Du hattest letztes Jahr noch keine s’COOL-CARD?

Direkt online geht es am einfachsten: gib deine Daten auf unserer Bestellplattform ein und bezahle den Selbstbehalt mittels Kreditkarte, EPS oder Überweisung. Bestelle hier über die Menüpunkte “s’COOL-CARD” und verwende bei Punkt 2 Bestellart wählen “Manuell mit Daten” – hier bitte “Lehrling” und „Zur Berufsschule“ auswählen. Nach der Dateneingabe: Drucke dir das Formular aus, lasse es von deiner Berufsschule bestätigen und sende es an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg. Das hat für dich den Vorteil, dass deine eingegebenen Daten vorab technisch erfasst sind und sich die Bearbeitungszeit dadurch beschleunigt. Bei Zahlung des Selbstbehalts mit EPS oder Kreditkarte ist deine Zahlung zudem eindeutig zugewiesen und reduziert damit mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Zahlungszuweisung. Hat alles funktioniert und die Prüfung deines Antrags ist positiv, bekommst du auch einen vorläufig gültigen Fahrausweis per E-Mail zugesendet.

Selbstverständlich kannst du die Bestellung auch über den klassischen Weg mittels Papierantrag abwickeln. Diesen bekommst du direkt vom/von der Klassenlehrer:in, alternativ in einem Service- und Kundencenter des Salzburg Verkehr. Eine Einzelzusendung von Blanko-Papieranträgen ist leider nicht möglich. Fülle den Papierantrag vollständig aus, lasse ihn von deinem/deiner Erziehungsberechtigten unterschreiben und sende ihn – von der Berufsschule bestätigt – zusammen mit dem Zahlungsnachweis des Selbstbehaltes und einem aktuellen Foto an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg.

arrow_right Du hattest bereits eine s’COOL-CARD?
Du kannst die Beantragung der s’COOL-CARD als kostenlose Zusatzleistung weitgehend online durchführen. Eine Bestellung mit dem Papierantrag ist nach wie vor möglich. Einen Papierantrag bekommst du in den Service- und Kundencentern des Salzburg Verkehr sowohl als auch von deiner Berufsschule.

arrow_right Online-Bestellung für Landesberufsschulen mit dem Datenblatt „Freifahrtinformation“
Von deinem/deiner Klassenlehrer:in erhältst du das Datenblatt „Freifahrtinformationen“ mit deinem persönlichen Bestellcode. Gib diesen im Online-Bestellportal ein – damit sparst du dir das Eintippen deiner Daten und das Einholen der Schulbesuchsbestätigung.

Sollte etwas mit deinen Daten nicht stimmen, bzw. sich Adresse oder Kontaktdaten verändert haben, gib die Änderungen bitte deinem/deiner Klassenlehrer:in bekannt. Fahre mit der Bestellung erst fort, wenn die Daten vom/von der Klassenlehrer:in korrigiert wurden. Nachdem du ein aktuelles Foto hochgeladen und die Zahlungsart eingegeben hast, schließe deine Beantragung ab. Jeder Schritt wird dir per E-Mail genau erklärt bzw. bestätigt, bitte lies diese E-Mails aufmerksam durch. Es gibt insgesamt vier Schritte und somit vier E-Mails. Sorge auch für ausreichend E-Mail Speicher damit keine wichtigen Nachrichten verloren gehen. Das spart dir und uns unangenehme Überraschungen.

arrow_right Online-Bestellung für alle übrigen Berufsschulen oder Bestellung ohne Datenblatt
Selbstverständlich kannst du auch deine Daten auf unserer Bestellplattform direkt in unser System eingeben und den Selbstbehalt mittels Kreditkarte, EPS oder Überweisung bezahlen. Bestelle hier über die Menüpunkte “s’COOL-CARD” und verwende bei Punkt 2 Bestellart wählen “Manuell mit Daten” – hier bitte “Lehrling” und „Zur Berufsschule“ auswählen. Hast du deine Kundennummer zu Hand, kannst du auch den bequemen Punkt 2 Bestellart wählen “Mit Kundennummer” verwenden. Nach der Dateneingabe: Drucke dir das Formular aus, lass es von deiner Berufsschule bestätigen und sende es an die Salzburger Verkehrsverbund GmbH, „s’COOL-CARD“, Postfach 1000, 5027 Salzburg. Das hat für dich den Vorteil, dass deine eingegebenen Daten vorab technisch erfasst sind und sich die Bearbeitungszeit dadurch beschleunigt. Bei Zahlung des Selbstbehalts mit EPS oder Kreditkarte ist deine Zahlung zudem eindeutig zugewiesen und reduziert damit mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Zahlungszuweisung.

Wichtige Hinweise

  • Pro Berufsschüler ist nur ein Antrag erforderlich, unabhängig davon, wie viele Verkehrsmittel vom Wohnort zur Berufsschule benutzt werden.
  • Wenn sich dein Wohnort in unmittelbarer Nähe zur Berufsschule befindet (600m) hast du leider keinen Anspruch auf die s’COOL-CARD. Als Alternative empfehlen wir dir dann den Erwerb der SUPER s’COOL-CARD.
  • Die digitale s’COOL-CARD mit der „S-Pass“ APP ist ein vollwertiger s’COOL-CARD Ersatz, allerdings liegt es in deiner Verantwortung die APP immer einsatzbereit zu halten. Ist dein Akku leer und kannst du keine digitale oder auch echte s’COOL-CARD nachweisen, bist du ohne gültigen Fahrschein unterwegs und musst dir einen kaufen. Eine nachträgliche Vergütung ist in diesem Fall nicht möglich. Ohne ein gültiges Ticket musst du im Falle einer Kontrolle jederzeit mit einem erhöhten Fahrtentgelt rechnen.
  • Die s’COOL-CARD wird ausschließlich per Post an deine Adresse gesandt.
  • Toleranzfrist: Mit dem Schreiben deiner Berufsschule, auf dem dein Schulbesuchszeitraum angegeben ist, kannst du zwei Wochen problemlos ab Schulbeginn fahren. Danach musst du eine s’COOL-CARD haben. Bitte kümmere dich mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn um die Beantragung. Den Einzahlungsnachweis über den Selbstbehalt musst du aber immer mitführen.

Für Beratung und Rückfragen steht dir auch unsere Servicehotline unter +43 (0) 662 632900 zur Verfügung.

s'COOL-CARD ERSATZAUSSTELLUNG

arrow_right Du brauchst eine Ersatz s’COOL-CARD? Verlust? Diebstahl? Unleserlich? Gebrochen? Kein Problem!

Kostenlos (als digitale Fahrkarte)

  • Erinnerst du dich an den Brief, mit der deine s’COOL-CARD gekommen ist? In diesem Brief findest du einen QR-Code. Mit diesem QR-Code und der „S-Pass APP“ (für Android und iOS) kannst du eine digitale s’COOL-CARD auf deinem Smartphone aktivieren. Diese digitale Fahrkarte gilt als vollwertiger Ersatz!
    Hast du den Brief mit dem QR-Code nicht mehr, schreibe uns eine E-Mail mit dem Betreff „Zusendung QR-Code“, deinem Namen und deinem Geburtsdatum an scoolcard@salzburg-verkehr.at.
    Achtung: Ist dein Akku leer oder vergisst du dein Handy, kannst du deine Freifahrtberechtigung nicht nachweisen und musst für den Transport bezahlen. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich!

Kostenpflichtig 10,00 Euro (als physische Fahrkarte)

  • Antrag „Ersatzausstellung s’COOL-CARD
    Den Antrag kannst du auf dem Postweg oder gescannt per E-Mail retournieren. Bitte beachte die Informationen am Formular!
  • Persönlich in folgender Servicestelle:
    – Salzburg Verkehr, Schallmooser Hauptstraße 10, 5020 Salzburg

MEGA s'COOL-CARD - DEINE AUFZAHLUNGSKARTE ZUR s'COOL-CARD

Mit der MEGA s’COOL-CARD kannst du deine s’COOL-CARD für die Dauer von einem Monat ab Entwertungstag zu einer an allen Tagen (ausgenommen Sommerferien) gültigen Fahrkarte upgraden! In der Kernzone Salzburg gilt deine MEGA s’COOL-CARD in Verbindung mit deiner s’COOL-CARD dann als Netzkarte.

Aus rechtlichen Gründen können wir die MEGA s’COOL-CARD für die Stadt Salzburg nur jene/n Schüler:innen und Lehrlingen anbieten, die entweder eine s’COOL-CARD für ein innerstädtisches Verkehrsmittel besitzen oder auf ihrer s’COOL-CARD eine Umstiegshaltestelle in der Stadt Salzburg eingetragen haben. s’COOL-CARDs die nur für eine Richtung ausgestellt sind (einfache Fahrt) bzw. Berufsschüler die nur an einem oder zwei Tagen pro Woche Berufsschule haben, haben keine Berechtigung für die MEGA s’COOL-CARD.

Für die Stadt Salzburg kostet die MEGA s’COOL-CARD übrigens nur € 6,90! (Tarifstand Januar 2022)

Haben Sie Fragen zur s’COOL-CARD? Dann werfen Sie einen Blick in unsere FAQs, hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

 

In unseren Tarifbestimmungen findest du weitere wichtige Informationen!

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