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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für den Verkauf von Verbundtickets über Salzburg Verkehr 2GO

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Verbundtickets über Salzburg Verkehr 2GO (in weiterer Folge kurz: SBG2GO) (Check-in | Check-out-System mit nachgelagerter Bestpreisermittlung) der Salzburger Verkehrsverbund GmbH

 

Präambel
Die Salzburger Verkehrsverbund GmbH (nachfolgend SVG) verfolgt mit der SBG2GO App für das Check-in | Check-out-System das Ziel, den günstigsten Preis für die Fahrten der Kunden im Salzburger Verkehrsverbund (SVV) zu berechnen, ohne dass sich diese mit den verschiedenen Tarifen der Fahrten befassen müssen. Am Ende eines Abrechnungszeitraumes werden alle Einzelfahrten der Woche betrachtet und der für den Kunden günstigste Preis ermittelt.

Dem Kunden wird die Möglichkeit geboten, sich einmalig auf der Mobilitätsplattform zu registrieren. Anschließend kann der Kunde die SBG2GO App downloaden und mittels Swipe („Wisch“) eine Berechtigung für Fahrten im SVV erhalten (Check-in). Jeweils beim Aussteigen muss der Kunde wiederum über die App die Fahrt mittels erneutem Swipe beenden (Check-out). Die Fahrten bezahlt der Kunde einfach und bequem mittels hinterlegter Kredit-/Debitkarte wochenweise im Nachhinein.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Erwerb von Fahrberechtigungen über die SBG2GO App sowie dessen Nutzung. Bei Nutzung der App akzeptiert der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

  1. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Regelungen und Allgemeines

  • Der Erwerb der Fahrberechtigung über SBG2GO ist gegenüber den im SVV-Verbundraum (Bundesland Salzburg) verkehrenden Verkehrsunternehmen. Die Buchung der Fahrtberechtigung in der SBG2GO App, wird im Namen und für Rechnung der jeweiligen Partnerunternehmen verkauft. Mit diesen Unternehmen schließt der Fahrgast den Beförderungsvertrag ab. Rechtsbeziehungen, die sich aus der Beförderung ergeben, kommen nur mit dem Unternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel benutzt werden.
  • Die übrigen Vertrags- und Geschäftsbedingungen der SVG gelten fort, soweit sie diesen AGB nicht widersprechen. Soweit die übrigen Vertrags- und Geschäftsbedingungen oder auch (abdingbare) Regelungen diesen AGB widersprechen, vereinbaren die SVG und der Kunde, dass diese AGB den widersprechenden Regelungen vorgehen. Sie ergänzen daneben die gültigen AGB, Tarifbestimmungen und Fahrpreise des SVV-Tarifs (speziell für OnlineTickets). Diese finden sich unter:
    https://salzburg-verkehr.at/tickets-preise/tarifbestimmungen-zonen/ (Tarifbestimmungen) sowie https://salzburg-verkehr.at/agb/ (AGB)
  • Abweichende Bedingungen des Kunden erlangen auch dann keine Gültigkeit, wenn die SVG ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht bzw. eine Ausführung der Lieferung/Leistung erfolgt. Jeglichen Vertragsangeboten des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  • Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch.
  1. Funktionsweise der SBG2GO App

Der Kunde muss sich für die Nutzung von SBG2GO vor Beginn der Fahrt in das System „einchecken“ und über diesen Weg eine gültige Fahrtberechtigung erwerben. Dies geschieht mit einem „Wisch“ über den Check-in-Button (Check-in). Anders als bei klassischen Verkaufsvorgängen im ÖPNRV, erwirbt der Kunde vor Fahrtantritt mit dem SBG2GO-System eine elektronisch prüffähige Fahrtberechtigung zur Nutzung des Verkehrsmittels. Über die GPS-Technologie und die Motion-Technologie kann festgestellt werden, ob und wie lange sich der Kunde im Verkehrsmittel aufhält sowie welche Strecke er zurückgelegt hat. So können mit einem Check-in mehrere Einzelfahrten durchgeführt werden. Beim Aussteigen muss der Kunde mittels erneutem „Wisch“ die Fahrt im System beenden (Check-out). Die Ticketprodukte selbst werden erst nachgelagert im Rahmen der Bestpreisabrechnung gem. Ziff. 6 für den Kunden generiert und als Information in der App angezeigt. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Wochenbasis über das durch den Kunden im Rahmen der Registrierung erteilte SEPA-Lastschriftmandat (siehe Ziff. 6).

  1. Voraussetzung für die Nutzung/Erstellen eines Kundenkontos

  • SBG2GO kann mittels Download aus einem APP-Store kostenfrei erworben werden. Der Kunde muss im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäß und vollständig folgende Daten angeben:
    – Nachname, Vorname
    – Adresse
    – E-Mail-Adresse
    – Telefonnummer (optional)
    – Geburtsdatum
    – Erstellung eines Passworts

Nach erfolgreicher Registrierung und Hinterlegung eines Zahlungsmittels, kann sich der Kunde für die SBG2GO App freischalten.

  • Aufgrund technischer Rahmenbedingungen können seitens des Verkehrsunternehmens einzelne Gerätetypen von der Nutzung des SBG2GO-Systems ausgeschlossen sein. Gleichermaßen kann der gleichzeitige Betrieb von Dienstprogrammoptimierungs-Apps zu einem Ausschluss der Nutzung aufgrund technischer Rahmenbedingungen führen.
  1. Erwerb der Fahrberechtigung und Nutzung der SBG2GO App

  • Die über die App SBG2GO angebotene Leistung stellt kein verbindliches Angebot i. S. d. ABGB dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden, zur Abgabe einer Bestellung. Mit dem Einchecken über den Check-in-Button gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kauf- und Beförderungsvertrages mit dem befördernden Verkehrsunternehmen ab. Die Annahme erfolgt über Bereitstellung der Fahrtberechtigung. Für die Gültigkeit der Fahrtberechtigung ist der Datenbankeintrag beim IT-Dienstleister maßgeblich.
  • SBG2GO ist ein personalisiertes System und nicht übertragbar. Es kann nur für eine einzelne Person über das jeweilige Smartphone genutzt werden.
  • Die Fahrtberechtigung im SBG2GO ist zu Kontrollzwecken bei der Fahrt ständig mitzuführen. Der Kunde hat darauf zu achten, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen insbesondere die Aktivierung von GPS und die Aktivierung einer Internetverbindung (in der Regel über „mobile Daten“). Die Bedienung des mobilen Endgerätes während der Kontrolle erfolgt durch den Reisenden. Das Kontrollpersonal kann jedoch begründet die vorübergehende Aushändigung des Gerätes zu Kontrollzwecken verlangen.
  • Kann der Kunde den Nachweis einer gültigen Fahrtberechtigung über SBG2GO bei der Fahrkartenkontrolle nicht erbringen (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den SVV-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens gewertet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Kunde vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.
  • Eine Erstattung und eine Rücknahme von Fahrtberechtigungen über SBG2GO sind ausgeschlossen, sobald die Fahrt angetreten ist.
  1. Kosten

Die Registrierung für die SBG2GO App ist für den Kunden ebenso kostenfrei wie der Erwerb der SBG2GO App. Der Kunde bezahlt lediglich die über SBG2GO genutzten Mobilitätsdienstleistungen (Details siehe Pkt. 3, 4 und 6).

  1. Bestpreisberechnung, Zahlungsweisen und Abrechnung

  • Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Nutzungsverhalten, sowie den gültigen SVV-Tarifbestimmungen. Das Nutzungsverhalten setzt sich hierbei aus den einzelnen aufgezeichneten Fahrten zusammen, die innerhalb einer Woche getätigt werden. Betrachtet werden alle Fahrten von Montag bis Sonntag (Abrechnungszeitpunkt). Am Ende eines Abrechnungszeitpunktes werden alle Einzelfahrten systemseitig betrachtet und über die Produkte Stundenkarte Kernzone, 24-Stundenkarte Kernzone, Einzelfahrt Region, Tageskarte Region, myRegio Wochenkarte der für den Kunden günstigste Preis aus allen Fahrtkombinationen ermittelt. Die MonatsTickets werden nicht berücksichtigt. Dieser Preis wird dem Kunden anschließend in Rechnung gestellt und am Anfang der Folgewoche auf Wochenbasis über die hinterlegte Kredit-/Debitkarte eingezogen.
  • Der Kunde erteilt der SVG eine Ermächtigung, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung fälligen Beträge über die hinterlegte Kredit-/Debitkarte von seinem Konto einzuziehen. Die Rechnung wird zum Abrechnungszeitpunkt von der SVG erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Der Rechnungsbetrag wird in der Folgewoche vom Konto des Kunden eingezogen. Der Einzug des Rechnungsbetrages anderer genutzter Mobilitätsdienstleistungen kann hiervon abweichen.
  • In der SBG2GO App kann der Kunde eine Detailsicht über die durchgeführten Fahrten einsehen.
  • Die zugehörige Kundenrechnung ist nach einer Woche nach der Bestpreisberechnung unter den Buchungen in der App abrufbar. Ein postalischer bzw. elektronischer Versand der Rechnungen erfolgt nicht.
  • Wird der zu zahlende Betrag von der Bank nicht eingelöst oder zurückgefordert, berechnet die SVG eine Bearbeitungsgebühr gemäß den SVV-Tarifbestimmungen. Dies gilt nicht, wenn dem Vorgang ein Fehler der SVG zugrunde liegt. Für jede Mahnung berechnet die SVG eine Bearbeitungsgebühr gemäß den SVV-Tarifbestimmungen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt
  • Einwendungen gegen Belastung aus Lastschriften sind innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsstellung geltend zu machen. Bei begründeten Einwänden nach Fristablauf bleiben die Ansprüche des Kunden unberührt. Sofern der SVG keine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt, werden Rückzahlungsansprüche gegen die SVG dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
  1. Pflichten des Kunden

  • Der Kunde hat seine Benutzerkennung und sein Passwort geheim zu halten und seinen Zugang zu SBG2GO unverzüglich sperren zu lassen, wenn er den Verdacht hat, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis hiervon erlangt hat oder haben könnte. Die Datenfreigabe durch den Kunden darf im Internet erst erfolgen, wenn auf dem Bildschirm angezeigt wird, dass die Datenübermittlung verschlüsselt erfolgt.
  • Es obliegt dem Kunden, die von der SVG erstellten Rechnungen und Mitteilungen unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls unverzüglich zu beanstanden.
  • Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Kundenaccounts fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der SVG mitzuteilen. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Handys.
  • Stellt die SVG, ein Verkehrsunternehmen oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung von SBG2GO sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt über eine E-Mail durch den IT-Dienstleister. Jeder Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit dem registrierten Kundenaccount erfolgte, wird von der SVG bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst angesehen. Der Kunde muss in diesem Fall beweisen, dass nicht er die Leistung in Anspruch nahm. Im Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, wird der Kunde von der SVG oder dem IT-Dienstleister entsprechend informiert. Zudem können keine weitere Käufe über SBG2GO vorgenommen werden, bis die offenen Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. Im Fall des Zahlungsverzugs können weitere Kosten, wie etwa Mahngebühren, auf den Kunden zukommen. Im Inkasso-Fall erfolgt die weitere Bearbeitung zur Eintreibung der Forderungen durch das beauftragte Inkasso-Unternehmen.
  1. Widerruf

Verträge über die Personenbeförderung sind vom Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) grundsätzlich ausgenommen. Es besteht daher kein Widerrufsrecht.

  1. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der SVG-Homepage unter https://salzburg-verkehr.at/datenschutz/.

  1. Haftung

Die SVG übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund des Kauf- und Beförderungsvertrags mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen entstehen. Dieses ist alleiniger Vertragspartner des Kunden und tritt demnach auch nicht als gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der SVG auf.

Für die Nutzung von OnlineTickets ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Die SVG, die Verkehrsunternehmen und ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung, sofern sich aus den nachfolgenden Ziff. nicht etwas anderes ergibt. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernehmen weder die SVG, die Verkehrsunternehmen noch die Dienstleister die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt. Insbesondere ist durch den Kunden die Bereitstellung einer Internetverbindung zum Download der Fahrtberechtigung und weiterer erforderlicher Daten sicherzustellen.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten, die gesetzlichen Vorschriften, soweit vorhanden. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

  1. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden wurden bis zu diesem Vertragsschluss nicht geschlossen.

  1. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Anwendung unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechtes.

  1. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis Salzburg bzw. das Tarifgebiet des Salzburger Verkehrsverbundes.

  1. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten über Inhalt und Auslegung dieser AGB ist Salzburg.

für den Online-Ticketshop der Salzburger Verkehrsverbund GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Ticketshop der Salzburger Verkehrsverbund GmbH, der Salzburg Verkehr-App
(in weiterer Folge kurz: Sbg Verkehr)

  1. Geltungsbereich

1.1. Mit Herunterladen der SVV-Ticket-App oder bei einem Online-Ticketkauf (in unserem Online-Ticketshop unter: https://salzburg-verkehr.at/tickets) gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als vereinbart; sie gelten für alle Online an uns übermittelten Bestellungen. Die AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit uns, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2. Wenn Ihnen neue bzw. geänderte Funktionen der SVV-Ticket-App oder des Online-Ticketshops zur Verfügung gestellt werden, werden im Bedarfsfall auch die AGB entsprechend angepasst. Wir werden Sie von solchen künftigen Abänderungen und Ergänzungen in Kenntnis setzen.

1.3. Es gelten die jeweils aktuell gültigen Tarifbestimmungen des Salzburger Verkehrsverbundes und sind integrierter Bestandteil des gegenständlichen Vertrages. Weiters gilt mit Herunterladen der SVV-Ticket-App bzw. Nutzung des Online-Ticketshops die Datenschutzerklärung der Salzburger Verkehrsverbund GmbH.

1.4. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser AGB sind nur bei unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung verbindlich.

  1. Zugang zum Online-Ticketkauf

2.1. Die SVV-Ticket-App steht für Sie unter https://salzburg-verkehr.at/ zum Download bereit. Unter diesem Link erhalten Sie unter „Download SVV-Ticket-App“ die Android- bzw. iOS-Appdateien. Den vollen Funktionsumfang der App erhalten Sie, wenn Sie die aktuellste Version der Betriebssysteme iOS bzw. Android verwenden. Sollte Ihr Smartphone oder Tablet eine mit der SVV-Ticket-App nicht kompatible Android- oder iOS-Version verwenden, machen wir Sie gesondert darauf aufmerksam.

2.2. Um alle Funktionen des Online-Ticketshops auf unserer Website nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Windows-Gerät die aktuellste Version des Browsers Internet Explorer, Firefox, Google Chrome oder mit Ihrem Apple-Gerät die aktuellste Version des Browsers Safari zu verwenden. Bei der Verwendung von anderen Browsern oder veralteten Versionen, können Einschränkungen in der Bedienung auftreten. Sollte ein Update Ihres Browsers notwendig sein, um eine Nutzung des Online-Ticketshops in vollem Funktionsumfang zu ermöglichen, weisen wir Sie darauf gesondert hin.

2.3. Auf die Nutzungsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter der vorgenannten Betriebssysteme haben wir keinen Einfluss.

  1. Vertragsabschluss und Preise

3.1. Mit Anklicken des Buttons „jetzt zahlungspflichtig bestellen“ und Zusendung einer Bestellbestätigung an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder Smartphone/Tablet-Nummer kommt ein rechtsgültiger Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und der Salzburger Verkehrsverbund GmbH, Schallmooser Hauptstraße 10, 5027 Salzburg zustande. Vertragssprache ist Deutsch.

3.2. Die Tarifbestimmungen für den Salzburger Verkehrsverbund in der jeweils geltenden Fassung sind Vertragsbestandteil und es gelten ausschließlich die darin angeführten Preise. Die Preise sind in Euro angegeben.

3.3. Die Zahlung der bestellten Tickets erfolgt mittels Kredit- oder Bankomatkarte im Voraus. Die Abwicklung des Online-Zahlungsvorgangs erfolgt auf Grundlage eines Zahlungsservicevertrags mit der Firma SIX-Payment Services (Europe) S.A.. Die in diesem Zusammenhang für Sie verbindlichen Vertragsbedingungen der SIX-Payment Services (Europe) S.A. können Sie unter www.six-payment-services.com einsehen. Sollten aus von uns nicht zu verantwortenden Gründen Zahlungsverrechnungen über das vom Kunden jeweils verwendete Zahlungsmittel nicht vorgenommen werden können oder sollte der Kunde Bestellvorgänge ohne ersichtliche Notwendigkeit mehrmals abbrechen, behalten wir uns vor, Ihren Kunden-Account vorübergehend zu sperren. Diese vorübergehende Sperre wird aufgehoben, wenn Sie die künftige Verwendung eines geeigneten und funktionierenden Zahlungsmittels schriftlich zusichern.

3.4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch den Empfang von Datenpaketen Kosten entstehen können, welche von den Konditionen des Mobilfunkanbieters des Kunden abhängen. Sie sollten sich bei ihrem Mobilfunkanbieter über die möglichen Kosten, welche bei einem Datendownload (auch Roaming-Gebühren) anfallen können, informieren.

  1. Tickets und Versand

4.1. Es wird festgehalten, dass derzeit über unsere SVV-Ticket-App bzw. unseren Online-Ticketshop nur folgende Fahrscheine/Tickets angeboten werden: Einzelfahrt Vollpreis, Einzelfahrt ermäßigt, Einzelfahrt Minimum, 24-Stundenkarte Vollpreis, 24-Stundekarte ermäßigt, 24-Stundenkarten Minimum, 24-Stundenkarte Jugendcard sowie die myRegio Wochenkarte und die myRegio Monatskarte. Wir behalten uns vor, auch weitere Fahrscheinkategorien im Onlineshop anzubieten.

4.2. Bestellte Tickets werden ausschließlich im elektronischen Wege an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse bzw. Smartphone/Tablet-Nummer übermittelt. Hiefür wird keine gesonderte Bearbeitungsgebühr verrechnet. Die gekauften Tickets sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem behördlichen Lichtbildausweis.

4.3. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Tickets so auszudrucken, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei les- und überprüfbar sind. Im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle sind nicht vollständig und einwandfrei les- und überprüfbare Tickets ungültig.

4.4. Über die SVV-Ticket-App gekaufte Tickets werden nach Abschluss des Bestellvorgangs direkt auf dem Smartphone oder Tablet angezeigt und können nicht ausgedruckt werden. Es ist zu beachten, dass die Anzeige auf dem Smartphone oder Tablet nur über den Login der im Ticket-Shop registrierten Person möglich ist. Sollte ein Smartphone oder Tablet nicht für die digitale Ticketausgabe geeignet sein, so ist das Ticket in Papierform mitzuführen. Es ist auch darauf zu achten, dass das Ticket am Smartphone oder Tablet ordnungsgemäß und leserlich angezeigt wird und gemeinsam mit dem angegebenen Lichtbildausweis bei einer Fahrscheinkontrolle vorzuweisen ist.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass zum Zeitpunkt des Ticketkaufs eine aufrechte Internetverbindung besteht und Ihr Smartphone/Tablet mit ausreichend Strom versorgt ist, sodass der Ticketkauf sowie – im Falle einer Ticketkontrolle – das Vorweisen des Tickets problemlos erfolgen kann.

4.5. Die SVV-Ticket-App sowie der Online-Ticketshop nehmen auf die lokale Ortszeit Bezug (Mitteleuropäische Zeit). Angebote sowie Fahrplanauskünfte unserer Programme entsprechen daher dieser. Daher können sich Differenzen zu der auf Ihrem Endgerät angezeigten Uhrzeit ergeben.

  1. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis

5.1. Sie können die SVV-Ticket-App sowie unseren Online-Ticketshop unter https://salzburg-verkehr.at/tickets unbefristet zu privaten oder persönlichen Zwecken nutzen. Diese Nutzungsbewilligung kann nicht weitergegeben werden und umfasst keine gewerbliche Verwendung. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte sind mit uns vorab schriftlich zu vereinbaren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche gewerblichen Schutzrechte und/oder Verwertungsrechte dieser Software, d.h. alle immateriellen Rechte, die von den anwendbaren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums (samt Urheberrechtsgesetz) geschützt werden, ausschließlich uns zustehen.

5.2. Kennzeichen, Informationen, Marken-Namen oder sonstige Inhalte einschließlich der verarbeiteten Daten dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung nicht verändert, kopiert, vervielfältigt, verkauft, vermietet, ergänzt oder in einer sonstigen Art und Weise verwertet werden.

5.3. Sie dürfen weder selbst noch durch Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Einverständniserklärung

  • das Computerprogramm oder seine Teile nachahmen, verkaufen, vermieten, verleihen, unterlizenzieren, übertragen oder sonst wie vertreiben, verändern, übersetzen, abgeleitete Werke daraus herstellen oder diese in beliebiger Form oder mit beliebigen Mitteln vervielfältigen oder bearbeiten oder durch Dekompilieren, Reverse Engineering, Cracking oder durch sonstige Verfahren den Code des Computerprogramms ermitteln, wenn dies zu mittelbar oder unmittelbar kommerziellen Zwecken erfolgt;
  • Sicherheitsmaßnahmen oder eine Regelung zur Verwendungsmöglichkeit der Software umgehen oder außer Kraft setzen (einschließlich der Rechteverwaltung sowie der Verhinderung des Weitervertriebs);
  • das Computerprogramm dazu verwenden, um sich zu Inhalten Zugang zu verschaffen, und diese zu kopieren, zu übertragen, sie zu entschlüsseln oder sie weiter zu übertragen, und damit ein Gesetz zu verletzen oder in die Rechte von Dritten einzugreifen;
  • den Urheberrechtsvermerk, ein Marken- oder Namenszeichen oder den Hinweis auf ein sonstiges Recht der Salzburger Verkehrsverbund GmbH oder einer dritten Partei, die mit dem Produkt verbunden oder darin enthalten sind, zu entfernen oder zu verändern.

5.4. Die SVV-Ticket-App sowie unser Online-Ticketshop samt den technischen Schnittstellen dienen ausschließlich Ihrer persönlichen Nutzung. Ihnen ist daher insbesondere Folgendes ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung untersagt:

  • Automatisiertes Auslesen oder Ermitteln von Daten mittels entsprechender Software (wie zB „Screen Scraping Tools“, „Robots“, „Spider“, „Crawler“ und dgl.);
  • Zugang (einschließlich des Versuches) zu nicht öffentlichen Informationen zu verschaffen oder Daten zu verfälschen oder zu unterdrücken;
  • Zu eigen machen der angebotenen Daten für die eigene oder andere Webseiten oder mobile Applikationen (wie zB durch Framing oder vergleichbare Techniken)
  • Sonstige Verhaltensweisen, die eine unverhältnismäßig hohe Belastung unseres Online-Ticketshops mit sich bringen.

Jede andere Verwendung als die Abfrage von Fahrplaninformationen und des Ticketkaufs zu persönlichen oder privaten Zwecken setzt eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit uns voraus; dies gilt auch für Marketingaktivitäten wie Co-Driving oder Power-Shopping.

5.5. Eine Verletzung (einschließlich des Versuches) von Bestimmungen dieser AGB und/oder eine missbräuchliche, gegen die Bestimmungen dieser AGB verstoßende Nutzung unserer Computerprogramme ist verboten. Entgegenstehendes Verhalten kann zu zivil- und/oder strafrechtlichen Konsequenzen für Sie führen, insbesondere können Schadenersatzansprüche unsererseits infolge von Urheberrechtsverletzungen bestehen.

  1. Verwendungshinweise

6.1. Auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Computer werden im Verlauf des von Ihnen verwendeten Browsers oder Betriebssystems relevante Informationen zu Ihren Ticketkäufen und Fahrplansuchen sowie ggf. persönliche Daten. Wir empfehlen Ihnen zu Ihrem persönlichen Schutz daher, vor der Überlassung Ihres Gerätes an Dritte, die SVV-Ticket-App bzw. sämtliche Daten aus dem Verwendungsverlauf zu löschen. Diese Empfehlung gilt auch, wenn Sie die SVV-Ticket-App auf einem fremden Smartphone/Tablet verwenden bzw. auf den Online-Ticketshop über ein fremdes Gerät zugreifen.

6.2. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Einstellungen unserer Software betreffend Ticketkauf und Fahrplanauskunft sowie deren Funktionen und Abläufe nach unseren Vorstellungen und Erfordernissen abgeändert, beschränkt oder eingestellt werden.

6.3. Wenn wir Ihnen eine neue Version unserer SVV-Ticket-App zum Herunterladen bereitstellen, empfehlen wir Ihnen dringend, das Update zu nutzen, um Ihnen so schnell wie möglich die aktuellsten Angebote und Informationen bereitstellen können. Bitte löschen Sie dabei vor dem Update der SVV-Ticket-App nicht die Version, die zum Zeitpunkt des Updates auf Ihrem Gerät installiert ist, da ansonsten die in der App vorhandenen Daten gelöscht werden. Wir empfehlen daher auch, vor dem Löschen der App immer zu überprüfen, ob sich ein gültiges Ticket auf Ihrem Smartphone oder Tablet befindet. Die Bestimmungen dieser AGB finden auch auf alle unsere Updates und verbesserten oder geänderten Versionen unserer App Anwendung. Sollte ein solches Update bzw. eine erweiterte Version der App eigenen Geschäftsbedingungen unterliegen, weisen wir darauf gesondert hin.

6.4. Datenschutz: Um unsere SVV-Ticket-App bzw. den Online-Ticketshop nutzen zu können, ist es notwendig, Ihre personenbezogene Daten (Name, Adresse, Zahlungsdaten) anzugeben. Die korrekte und vollumfängliche Angabe Ihrer Daten ist notwendig, um Sie mit den entsprechenden Auskünften zum Ticketkauf bzw. Fahrplan zu versorgen. Wir erlauben uns, zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten auf unsere Datenschutzerklärung (https://salzburg-verkehr.at/datenschutz) hinzuweisen.

  1. Haftung

7.1. Machen Sie falsche Angaben bei der Nutzung der SVV-Ticket-App bzw. des Online-Ticketshops, so haften Sie für die dadurch entstandenen Schäden. Erfolgt die falsche Angabe Ihrerseits vorsätzlich oder betreiben Sie Missbrauch, können Sie dauerhaft von der Nutzung der SVV-Ticket-App bzw. vom Online-Ticketshops der ausgeschlossen werden.

7.2. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass unsere Software jederzeit verfügbar ist und die Funktionen des Ticketkaufs, der Ticketanzeige sowie Fahrplaninformationen durchgehend verwendbar sind. Sollte der Fall eintreten, dass unsere Software aus wie immer gearteten Gründen einmal nicht verfügbar ist, so werden wir uns bemühen, die volle Funktionalität schnellstmöglich wieder herzustellen. Es bestehen keine Haftungsansprüche Ihrerseits an uns, wenn der Online-Ticketkauf über die SVV-Ticket-App bzw. den Online-Ticketshop zeitweilig nicht verfügbar ist. Selbiges gilt für notwendige Wartungszeiträume.

7.3. Unsere Software wird vor Bereitstellung nachhaltig geprüft. Sollten dennoch durch unsere Software direkte Schäden an Ihrem Gerät entstehen, haften wir dafür, wenn dies unsererseits vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist. Im Rahmen des Beförderungsvertrages haften wir nicht für Schäden, die Ihnen infolge leichter Fahrlässigkeit verursacht wurden. Keine Haftung übernehmen wir für Folgeschäden, indirekte Schäden und/oder entgangenen Gewinn sowie für Datenverlust oder Datenänderung. Wir übernehmen außerdem keine Haftung für auf Dritte zurückzuführende Viren, Eingriffe, Hacking oder andere Störungen betreffend die Datensicherheit.

  1. Widerruf

Verträge über die Personenbeförderung sind vom Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) grundsätzlich ausgenommen. Es besteht daher kein Widerrufsrecht.

  1. Stornomodalitäten

Erfolgt der Kauf einer Fahrkarte über die Salzburg Verkehr APP, ist eine Stornierung vor Gültigkeitsbeginn bzw. maximal innerhalb der ersten drei Geltungsminuten möglich. Kontaktaufnahme über +43 (0)662 632900 oder E-Mail an ticketshop@salzburg-verkehr.at. Die 13-stellige Auftragsnummer (E-Mail) oder die 7-stellige Ticket-ID des digitalen Ticket muss angegeben werden.

Erfolgt der Kauf einer Fahrkarte über den Salzburg Verkehr Webshop, so muss die Salzburg Verkehr Fahrkarte stets in ausgedruckter Form oder als PDF auf einem mobilen Endgerät (z. B. Smartphone) mitgeführt werden. Der Fahrschein wird direkt nach Kaufabschluss an den Kunden per E-Mail übermittelt, ein Storno ist nicht möglich.

  1. Schlussbestimmungen

10.1. Gegenständliche Beförderungsverträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechtes.

10.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt und das Konsumentenschutzgesetz zwingend eine andere Zuständigkeit vorsieht.

10.3. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so gilt eine dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommende als vereinbart. Dasselbe gilt für den Fall einer Regelungslücke.

für den Verkauf von Tickets über die Salzburg Verkehr Shuttle-App

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Salzburg Verkehr Shuttle

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Salzburger Verkehrsverbund GmbH (in Folge „SVG“) gelten für die Nutzung des von der SVG angebotenen Fahrtvermittlungsprogramms Salzburg Verkehr Shuttle-App sowie die telefonische Bestellung eines sog. On-demand-Verkehrs im Salzburger Verkehrsverbund (SVV) und ergänzen die tariflichen Regelungen des SVV-Tarifs.

  • 1 Vertragspartner

Vertragspartner des Nutzers des Fahrtvermittlungsprogramms ist die SVG.

Die Nutzer schließen bei jedem Antritt der Fahrt einen Beförderungsvertrag mit dem ausführenden Verkehrsunternehmen. Fahrtantritt liegt vor, wenn Nutzer in das Fahrzeug einsteigen und Konsens mit dem Fahrpersonal über die Durchführung der Fahrt besteht.

Etwaige rechtliche Ansprüche die aus dem Beförderungsvertrag entstehen kommen ausschließlich im Verhältnis Nutzer – ausführendes Verkehrsunternehmen zustande.

  • 2 Vertragsgegenstand

Das Fahrtvermittlungsprogramm der SVG erlaubt registrierten Kunden, über die SVV-Shuttle-App (in Folge „App“) oder Webapplikation bzw. mittels Anruf unter der Hotline +43 (0) 662/265500 konkrete Fahrtangebote verbindlich zu buchen und einen Beförderungsvertrag mit dem ausführenden Verkehrsunternehmen zu schließen. Fahrten finden in der Regel in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen statt und werden potenziell mit anderen Fahrgästen geteilt. Sie beginnen und enden stets an Halte- oder Sammelstellen. Sollte ein sicheres Ein- oder Aussteigen an einer Halte- oder Sammelstelle nicht möglich sein, so ist das Fahrpersonal berechtigt, das Fahrzeug bei der nächstgelegenen, sicheren Zustiegs- bzw. Ausstiegsmöglichkeit zu halten.

Voraussetzung für die Buchung von Fahrten sind die Registrierung der Nutzer und Nutzerinnen (nachfolgend im Text der Einfachheit halber “Nutzer“) gem. § 4 sowie die Verfügbarkeit der Fahrzeuge. Die App ermöglicht den Erwerb einer Fahrtberechtigung mittels Smartphone. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im Apple App Store und im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Die Kosten für das Herunterladen, Installationen und Konfigurationen trägt der Nutzer. Weitere Informationen können Sie den häufig gestellten Fragen (FAQ) unter https://salzburg-verkehr.at/shuttle entnehmen.

  • 3 Teilnahmeberechtigung

Alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind berechtigt, das Fahrtvermittlungsprogramm zu nutzen, um Fahrten zu buchen. Minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen bedürfen zur Buchung von Fahrten der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Das Fahrpersonal der SVV-Shuttle-Systeme hat das Recht, Altersnachweise von Fahrgästen oder potenziellen Fahrgästen sich vorlegen zu lassen. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Fahrt zu verweigern, wenn kein Altersnachweis und ggf. Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erbracht werden kann.

  •  4 Registrierung / Konto des Nutzers

Um ein SVV-Shuttle-Konto eröffnen zu können, müssen Nutzer die App im Apple App Store oder im Google Play Store herunterladen und sich registrieren. Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:

  • der Benutzername (Vor- und Zuname; es ist der echte Name zu wählen, kein Pseudonym)
  • ein Passwort,
  • Geburtsdatum,
  • eine Mobiltelefonnummer,
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Adresse,
  • das gewünschte Zahlverfahren.

Die Registrierung erfolgt durch Absenden des elektronischen Formulars mittels App oder Webapplikation. Bei telefonischer Buchung erfolgt die Registrierung per Durchgabe der Daten über Telefon.

Die Registrierung kann nur abgeschlossen werden, wenn der Nutzer sich mit den AGB einverstanden erklärt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Daten sowie daraus folgender Aktivitäten sind die Nutzer verantwortlich. Um die App zu nutzen, müssen Nutzer sich einloggen, indem der Benutzername und das Passwort eingegeben werden. Das SVV-Shuttle-Konto wird individuell für jeden Nutzer erstellt. Der Nutzer darf diese Kontoinformationen nicht mit Dritten teilen oder Dritten Zugang zum Konto gewähren. Der Schutz des Benutzernamens und des Passworts sind für jedes genutzte mobile Endgerät sicherzustellen. Nutzer haften für die Verluste, die der SVG aufgrund einer unberechtigten Nutzung ihres Kontos entstehen.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzinformation https://salzburg-verkehr.at/datenschutz/ der SVG.

  • 5 Bestellung und Inanspruchnahme des SVV-Shuttle

Die Bestellung der Leistung erfolgt über das Nutzerkonto oder alternativ über Anruf unter der Hotline. Die App ermöglicht Nutzern, eine Fahrt anzufragen und beim ausführenden Verkehrsunternehmen bzw. Beförderer zu buchen, wobei der Beförderungsvertrag zwischen dem Nutzer und dem Verkehrsunternehmen bzw. Beförderer zustande kommt. Der gewünschte Abhol- und Zielort sind in der Suchmaske einzugeben. Alternativ kann die Eingabe über Ortung des Standortes erfolgen. Die Ortungsdienste sind in diesem Fall vom Nutzer freizuschalten. Eine Buchungsbestätigung in der App zeigt dem Nutzer das Kennzeichen des Fahrzeuges sowie weitere Services wie die Abfahrtszeit, den Zustiegspunkt und den Fahrpreis an. Dem Fahrer werden anschließend die notwendigen Informationen zum Nutzer übermittelt: Name, Abholort, Zielort, Hinweis über noch zu kassierende Beträge (Fahrscheinverkauf), Informationen zu bestehenden SVV-Verbundtickets, Anzahl der zu befördernden Personen, Hinweis über zu beförderndes Gepäck, Tiere und ggf. einen Hinweis zu bestehenden Mobilitätseinschränkungen (z.B. Rollstuhl). Wenn Nutzer eine Buchung für sich und weitere Personen vornehmen, muss die Anzahl der zu befördernden Personen angegeben werden. Wird die bei der Buchung angegebene Personenzahl bei Abholung überschritten, ist das Fahrpersonal berechtigt, nicht angegeben Personen von der Fahrt auszuschließen oder mittels Fahrer-App zur Fahrt kostenpflichtig hinzu zu buchen. Durch die Bestätigung der Schaltfläche „Kostenpflichtig Buchen“ kommt ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag (in Folge „Vertrag“) zwischen dem ausführenden Verkehrsunternehmen und dem Nutzer zustande.

Ist die zu befördernde Person nicht ident mit dem Nutzer bzw. Besteller, so muss der Name der zu befördernden Person im Kommentarfeld angeben werden.  Nach der Buchung ist eine Änderung der Buchungsdetails (z.B. des Fahrtziels) nicht mehr möglich. Die in der App angegebene Abhol- bzw. Ankunftszeit sowie die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis des Routings zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten, beispielsweise aufgrund von Fahrtbündelungen oder Re-Routing, abweichen.

Stornierungen sind bis zum Fahrtantritt jederzeit kostenfrei möglich.

Sollte ein Kunde aus Gründen, die in der Sphäre des Beförderers liegen, nicht abgeholt werden, so erfolgt keine Berechnung dieser Fahrt. Ausgenommen sind sog. „No-Show“-Vorfälle sowie die Verrechnung einer Stornierungsgebühr.

Nach erfolgter Buchung einer Fahrt muss der Kunde im angegebenen Zeitfenster an der vereinbarten/ausgewählten Start-Haltestelle auf das gebuchte Fahrzeug warten. Wird der Kunde in dieser Zeit nicht vor Ort angetroffen bzw. steigt nicht zu, gilt dies als sog. „No-Show“ Vorfall, der mit einem Entgelt von € 5,00 verrechnet wird.

  • 6 Widerruf der Bestellung

Die Bestellung der Leistung kann vom Nutzer unter den Voraussetzungen von § 5 ohne Angabe von Gründen über die App oder per Anruf über die Buchungshotline widerrufen werden. Das befördernde Verkehrsunternehmen kann die Buchung jederzeit bis zur Abholung des Nutzers stornieren, wenn ein wichtiger Grund (insbesondere bei Stau oder Unfall) vorliegt. Ein wichtiger Stornierungsgrund liegt insbesondere auch vor, wenn der Nutzer für den Fahrer nicht auffindbar ist. Die Stornierung wird dem Nutzer in der App angezeigt. Die Pflicht zur Zahlung des „No-Show“-Entgelts (§ 5) bleibt hiervon unberührt.

  • 7 Beförderungsbestimmungen

Es gelten die allgemeinen Beförderungsbestimmungen für den Kraftfahrlinienverkehr bzw. die Salzburger Taxi- und Gästewagen-Betriebsordnung in der jeweils aktuellen Fassung beziehungsweise darüber hinaus die jeweiligen Beförderungsbestimmungen der einzelnen Verkehrsunternehmen.

  • 8 Verfügbarkeit der App

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der App. Die SVG ist bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben. Die SVG behält sich vor, die App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, z.B. bei Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätsgründen. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.

§ 9 Verfügbarkeit der Fahrzeuge

Die SVV-Shuttle-Systeme werden nur zu festgelegten Zeiten im definierten Bediengebiet angeboten. Das jeweilige Bediengebiet und die Bedienzeiten finden Sie in der App sowie in der Webapplikation. Voraussetzung für eine Buchung ist die Verfügbarkeit von den im jeweiligen Bediengebiet eingesetzten Fahrzeugen.

  • 10 Beförderungsentgelt

Die Nutzung der SVV-Shuttle-Systeme erfolgt auf Basis der SVV-Tarifbestimmungen. Die SVG kann nach eigenem Ermessen im Rahmen von Aktionen Rabatte auf die Fahrpreise gewähren. Der Nutzer wird vorab über den Preis für die Fahrt über den jeweiligen Buchungskanal informiert.

  • 11 Zahlungen und Abrechnung

Der Kunde erhält in Abhängigkeit des genutzten Buchungskanals eine Rechnung (z.B. per Email bei Buchung über die App). Die Abrechnung erfolgt in Abhängigkeit des genutzten Buchungskanals über den angegebenen Zahlungsdienstleister bzw. in bar.

  • 12 Pflichten des Nutzers in Bezug auf die App

Der Nutzer darf die App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrages und in der Art und Weise nutzen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten. Er wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern.

  • 13 Nutzungsrechte an der App / Urheberrechte

Die App ist urheberrechtlich geschützt. Es besteht kein Nutzungsrecht für Nutzer an der App oder Teilen davon, insbesondere nicht an allen damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechten, den Logos, Warenzeichen und Marken von der SVG, es sei denn, in diesen AGB ist hierzu etwas anderes geregelt. Nutzer erhalten ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht zur Nutzung der App entsprechend dieser AGB. Diese vertragliche Nutzung ist beschränkt auf

– die Installation der App auf ein mobiles Endgerät im Besitz des Nutzers

– eine Vervielfältigung zum Laden, Anzeigen, Speichern, Nutzen der App

Bestimmte Materialien, die zum Download von oder über die App zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die App enthält Inhalte von Benutzern und SVG-Lizenzgebern. Soweit in diesen Bedingungen nicht vorgesehen, dürfen Nutzer Inhalte, die auf oder über die App zugänglich sind, nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen.

  • 14 Haftungsbeschränkungen

Im Fall, dass die Applikation unentgeltlich überlassen wird, ist eine Haftung für Sach- und Rechtsmängel ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht ein vorsätzliches oder arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

Eine Haftung in anderen als den vorgenannten Fällen setzt ein nachgewiesenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten voraus. Generell wird eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn sowie für Datenverlust oder Datenänderung ausgeschlossen.

Weiters wird keine Haftung für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit sowie dauernden Verfügbarkeit übernommen.

Es besteht keine Garantie auf Virenfreiheit. Vor der Verwendung und dem Herunterladen von Informationen oder Applikationen hat der Nutzer selbstständig die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, beispielsweise der Einrichtung von relevanten Sicherheitsvorkehrungen wie einem Virenscanner.

  • 15 Änderung der AGB

Die SVG hat das jederzeitige Recht, diese AGB zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf https://salzburg-verkehr.at/agb/ bzw. in der App mitgeteilt. Die jeweils geltenden AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn er die App weiter nutzt. Widerspricht ein Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen innerhalb der gesetzten Frist, gilt dies als Kündigung seines Kontos.

  • 16 Sonstige Bestimmungen

Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung in Textform (E-Mail, auch: Briefpost), soweit diese AGB nichts anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts.

Nutzer können ihre Rechte oder Pflichten nur auf eine andere Person übertragen, wenn dies schriftlich oder in Textform vereinbart wird. Die SVG behält sich das Recht vor, Nutzer-Konten auszusetzen oder zu beenden und den Zugang zur App nach eigenem Ermessen zu verhindern, auch bei zukünftigen Registrierungsversuchen.

Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, ist – unbeschadet des Konsumentengerichtsstandes nach § 14 KSchG –  Sitz der SVG in 5020 Salzburg.