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ERMÄSSIGUNGEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

UNABHÄNGIG MOBIL MIT TOLLEN ERMÄSSIGUNGEN

Kinder & Jugendliche fahren im Salzburg Verkehr besonders günstig. Eine Übersicht, welche Ermäßigungen es gibt, finden Sie hier.

KLEINKINDER BIS INKL: 5 JAHRE

Kinder bis inkl. 5 Jahre (bis einen Tag vor dem 6. Geburtstag) werden in Begleitung einer zahlungspflichtigen Person unentgeltlich befördert. Im Zweifelsfall ist das Geburtsdatum bzw. das Alter des Kindes nachzuweisen.

KINDER VON 6 BIS INKL. 14 JAHREN

Kinder ab 6 Jahre bis inkl. 14 Jahre (bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag) zahlen für Einzelkarten-, Tages- und 24-Stundenkarten den Minimum-Tarif. Als Berechtigungsnachweis gilt ein Dokument, aus dem das Geburtsdatum des jeweiligen Kindes hervorgeht.

JUGENDLICHE VON 15 BIS INKL. 18 JAHREN

Jugendliche ab 15 bis inkl. 18 Jahre (bis einen Tag vor dem 19. Geburtstag) erhalten den ermäßigten Tarif auf Einzelkarten-, Tages- und 24-Stundenkarten. Das Alter ist durch Vorlage eines Lichtbildausweises, aus dem das Geburtsdatum hervorgeht, nachzuweisen.

KINDER UND/ODER JUGENDGRUPPEN

arrow_rightKINDERGARTENGRUPPEN Kindergartenkinder reisen gemeinsam in Begleitung auf demselben Beförderungsweg unentgeltlich, auch wenn sie über fünf Jahre alt sind. Regelung über die Anzahl der zur unentgeltlichen Fahrt berechtigten Begleitpersonen: Bis zu 10 Kindergartenkinder: 2 Begleitpersonen, 11-20 Kindergartenkinder: 4 Begleitpersonen, 21-30 Kindergartenkinder: 6 Begleitpersonen, etc. Bedingung ist eine auf den Reisetag datierte Bestätigung der Kindergartenleitung mit Unterschrift und Stempel, aus welcher die Anzahl der Kinder sowie Begleitpersonen und die Fahrtstrecke hervorgehen. Berechtigt sind ausschließlich Kindergärten im Bundesland Salzburg.

arrow_rightKINDER UND JUGENDGRUPPEN fahren zum Minimum-Tarif, wenn mindestens zehn zu begleitenden Kindern oder Jugendlichen gemeinsam auf demselben Beförderungsweg reisen. Je zehn zu begleitenden Kindern oder Jugendlichen werden zwei Begleitpersonen unentgeltlich befördert. Bei Erwerb des Fahrscheins in den Regionalbussen ist der gesamte Fahrpreis durch eine Begleitperson zu entrichten.